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Geniales Klima-Duo

Erdgas-Brennwertgeräte sind energiesparend, aber der Gesetzgeber erlaubt sie nur noch in Altbauten. Für Neubauten bietet sich jetzt eine Kombination von Brennwerttechnik und Solarthermie an.

Brennwertgeräte „recyceln“ die Wärme der Abgase, die bei der Verbrennung von Erdgas entstehen. Das Verfahren kann bis zu 30 Prozent Heizkosten sparen. Ausführliche Informationen zur Brennwerttechnik unter: „Unkompliziertes Energie-Upgrade“.
Es ist nicht schwer, Energiesparer und umweltbewusste Kunden von dieser Technologie zu überzeugen: Ein Erdgas-Brennwertgerät heizt umweltschonend, kostensparend und ist günstig in der Anschaffung.

Energiesparer meets Energiesparer

Wer in seinem neu gebauten Haus nicht auf die Vorteile der Brennwerttechnik verzichten möchte, sollte diese mit regenerativen Energien unterstützen. Ein ausgesprochen hohes Energiesparpotenzial weist die Kombination aus Erdgas-Brennwerttechnik und Solarthermie auf. Das Brennwertgerät hält das Haus warm, die Solaranlage sorgt entweder nur für die Warmwasserbereitung oder unterstützt zusätzlich die Heizung.

Energiespar-Duo, das sich auszahlt

Im Vollkostenvergleich mit anderen Heizungsanlagen schneidet das Team Erdgas-Brennwertgerät und Solaranlage sehr gut ab: Die jährlichen Kosten belaufen sich laut Leipziger Institut für Energie auf 2.117 Euro für ein Einfamilienhaus, während beispielsweise eine elektrische Sole-Wasser-Wärmepumpe mit 2.420 Euro im Jahr zu Buche schlägt.

Energiesparen bereits beim Hausbau planen

Bereits beim Hausbau sollten die Möglichkeiten des Energiesparens bedacht werden. Vorteilhaft ist, wenn für Solarkollektoren eine ausreichend große Dachfläche vorhanden ist. Pro Person im Haushalt rechnet man mit 1,5 Quadratmetern. Planen Sie im Haus genügend Platz für einen möglichst großen Wärmespeicher ein. Um eine möglichst effiziente Nutzung zu garantieren, empfehlen sich Fußboden- oder Wandheizungen.

Unser Extra-Energietipp

Brennwertgeräte sparen Fegekosten. Wer mit sauberer Erdgas-Brennwerttechnik heizt, muss nur noch alle zwei Jahre den Schornsteinfeger bestellen. Das sieht die seit 1. Januar 2010 geltende bundeseinheitliche „Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen“ (KÜO) vor. Diese ersetzt die bisherigen, zum Teil sehr unterschiedlichen Verordnungen der Bundesländer, die meist jährliche Überprüfungen vorsahen.