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EU verbietet Staubsauger mit hohem Verbrauch

Ab 1. September 2014 ist in der EU der Verkauf von Staubsaugern mit hohem Energieverbrauch verboten. Die Reaktionen sind gespalten, von Brüsseler Regulierungswut ist wieder die Rede.

Bereits seit Jahren nimmt die EU-Kommission Haushaltsgeräte mit besonders hohem Energieverbrauch aus dem Handel. Nun gibt es auch für den Verkauf von Staubsaugern neue Vorgaben: Ab 1. September 2014 muss die Nennleistungsaufnahme – also die angegebene Leistung – von neuen Staubsaugern unter 1600 Watt liegen. Im September 2017 darf sie dann nur noch maximal 900 Watt betragen. Die Verordnung schließt allerdings einige Geräte wie Nasssauger, akkubetriebene Staubsauger oder Industriestaubsauger von der neuen Regelung aus.

Weiter Weg bis zu den Klimaschutzzielen 2020

Auch geänderte Vorgaben für den maximalen Stromverbrauch von Computern, Monitoren, Warmwasserbereitern und Boilern sollen den Energieverbrauch in europäischen Haushalten dauerhaft senken. Bereits ab 1. Novemer treten neue Regeln für Wäschetrockner in Kraft. Diese neuen Vorgaben gehen auf eine EU-Ökodesign-Verordnung aus dem Jahr 2009 zurück. Auf diese Weise will die EU Verbraucher dazu bringen, weniger Strom im Alltag zu verbrauchen und die Umwelt zu schonen. Zudem tragen Verordnungen wie diese dazu bei, die von der EU selbst gesetzten Klimaschutzziele bis 2020 zu erreichen.

Geteilte Meinungen über neue Verordnungen

Die neuen Vorgaben ernten jedoch nicht nur positives Echo: Herbert Reul (CDU), Chef der Unionsabgeordneten im EU-Parlament, warnte in der „Bild“-Zeitung vor einer regelrechten Verbotswut der EU. Zudem gäbe es in der Wirtschaftskrise weitaus Wichtigeres als die europaweite Regulierung von Haushaltsgeräten.

Die Stabsauger-Industrie scheint die neuen Richtlinien hingegen gelassen zu sehen. Ein Großteil der Staubsaugerhersteller hat bereits in den letzten Jahren auf sparsame Modelle umgerüstet, die neuen Vorgaben treffen sie also nicht unvorbereitet.