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Die Energiewende im Koalitionsvertrag

Zwölf Seiten widmet die neue Regierung aus Union und SPD dem Thema Energie in ihrem Koalitionsvertrag. Nach ihren Plänen soll die Energiewende nicht nur Umwelt und Klima schützen …

Zwölf Seiten widmen CDU, CSU und SPD dem Thema Energie in ihrem Koalitionsvertrag. Darin betonen die Koalitionäre, dass sie die Ziele des sogenannten energiepolitischen Dreiecks – Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit – gleichrangig verfolgen wollen. Die Energiewende soll nicht nur Umwelt und Klima schützen, sondern auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Bundesrepublik sichern.

Gleichzeitig wollen sich die drei Parteien auch auf internationaler Ebene für „ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Vereinbarungen“ einsetzen. Für Deutschland streben sie bis 2020 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 an. Ebenfalls um 40 Prozent sollen die CO2-Emissionen in Europa bis 2030 sinken. Deshalb plädieren CDU und SPD für „einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene“. Ziel des Handels soll weiterhin die Senkung der emittierten Treibhausgasmengen sein.

Anteil Erneuerbarer auf 45 Prozent schrauben

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Dem Ausbau erneuerbarer Energien schreiben die Koalitionäre eine wichtige Bedeutung zu: „Wir setzen uns für einen nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Ausbau der Erneuerbaren ein“. Dafür wollen sie bis Ostern 2014 eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weg bringen, die der Bundestag bis zum Sommer beschließen soll. Der Anteil regenerativer Energien am Stromverbrauch soll weiter steigen. Während er heute bei knapp 25 Prozent liegt, soll er 2025 zwischen 40 und 45 Prozent betragen. Für 2035 lautet die Vorgabe: 55 bis 60 Prozent. Um dieses Ziel zu erreichen, will sich die Regierung „mit den Ländern auf eine synchronisierte Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verständigen“.

Windkraft an Land erhält weniger Förderung

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Doch legt sie in ihrem Papier genaue Ausbaukorridore für die einzelnen Energieträger fest: Bis zum Jahr 2030 soll Windkraft auf See auf 15 Gigawatt ausgeweitet werden. Betreiber von Offshore-Anlagen dagegen erhalten auch dann noch eine Förderung in Höhe von 19 Cent pro Kilowattstunde, wenn ihre Anlage erst 2019 statt wie bisher vorgeschrieben spätestens 2017 ans Netz geht.

Für Windkraftanlagen an Land wird die Förderung gesenkt. Biomasse-Anlagen gelten künftig nur noch dann als förderfähig, wenn sie überwiegend Abfall- und Reststoffe verwerten. Bei Photovoltaik und Wasserkraft ändert sich nichts. Grundsätzlich strebt die Koalition an, Überförderungen abzubauen, eine kontinuierliche Degression der Fördersätze im EEG festzuschreiben sowie Bonusregelungen und das Grünstromprivileg zu streichen. Diese Änderungen gelten lediglich für neue Anlagen, Altanlagen genießen Bestandsschutz.

Befreiung der Industrie bleibt bestehen

Ab 2018 will die Regierung Förderhöhen über Ausschreibungen festlegen. Dafür plant sie, bis spätestens 2016 ein Pilotprojekt einzuführen, das testet, ob „die Ziele der Energiewende auf diesem Weg kostengünstiger erreicht werden können“. Eine weitere Neuerung betrifft die Integration erneuerbarer Energien in den Strommarkt: Hier wird bei Neuanlagen ab fünf Megawatt eine Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie verpflichtend eingeführt. Für alle Anlagengrößen gilt diese dann spätestens ab 2017.

Die Besondere Ausgleichsregelung, die stromintensive Unternehmen teilweise von der Zahlung der EEG-Umlage befreit, bleibt erhalten, um diese Betriebe wettbewerbsfähig zu halten und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Die Regelung soll allerdings europarechtlich geprüft und abgesichert werden. Gleichzeitig wird diese Privilegierung an Vorgaben geknüpft. So müssen betroffene Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielen und nachweisen.

Weitere Themen im Koalitionsvertrag: Atomkraft, KWK und Pfeiler der Energiewende

Konventionelle Kraftwerke sichern Versorgung

Um Netzstabilität und Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, sieht der Koalitionsvertrag vor, bei neuen Anlagen Spitzenlast in begrenztem Umfang unentgeltlich abzuregeln. Außerdem soll geprüft werden, ob große Stromerzeuger einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen. Der Einspeisevorrang für regenerative Energien bleibt bestehen.
Eine neue Rolle kommt den konventionellen Steinkohle-, Braunkohle- und Gaskraftwerken zu. Laut Koalitionsvertrag sind sie auf absehbare Zeit unverzichtbar, weil sie eine sichere Stromversorgung rund um die Uhr garantieren können. Deshalb soll die Netzreserve ausgebaut werden. Das bedeutet: Die Zahl der konventionellen Kraftwerke, die nicht vom Netz genommen werden dürfen, weil sie die Netzstabilität gewährleisten, wird erhöht.

Ausbau von KWK und Speichern

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Der Anteil von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) soll bis zum Jahr 2020 auf 25 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, wollen die Koalitionäre das KWK-Gesetz überprüfen, anpassen und eventuell die Vorteile von KWK- und Fernwärme in puncto CO2-Einsparung und Primärenergie gegenüber anderen Heizsystemen stärker betonen.
Die Koalition plant, „in den kommenden Jahren technisch und wirtschaftlich verfügbare Speicherpotenziale“ zu prüfen, um die stark schwankende Einspeisung regenerativer Energien auszugleichen. Dabei setzt sie auf einen Stromspeicher-Mix. Das bereits bestehende Forschungsprogramm der Bundesregierung wird daher fortgeführt.

Wichtiger Pfeiler Energieeffizienz

Als „zweite Säule einer nachhaltigen Energiewende“ bezeichnen CDU und SPD den geringeren Energieverbrauch durch mehr Effizienz. Um hier Erfolge zu erzielen, sollen sowohl Strom, Wärme und Kälte als auch die Sektoren Gebäude, Industrie, Gewerbe und Haushalte gleichermaßen berücksichtigt werden. Die konkreten Pläne hierfür sehen vor, das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung aufzustocken, Beratungsangebote – auch für Haushalte mit niedrigem Einkommen – und Produktkennzeichnungen, etwa mit Energielabels, auszubauen.

Im Wärmemarkt steckt sich die Koalition weiterhin das Ziel, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Um das zu erreichen, sind die Senkung des Energieverbrauchs von Gebäuden und der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung essentiell. Folgende Maßnahmen schlagen die Koalitionäre dafür vor: Überschüssiger Strom, der eigentlich abgeregelt werden müsste, soll vermehrt im Wärmebereich zum Einsatz kommen. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wird weiterentwickelt und mit den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgeglichen. Das Marktanreizprogramm zum Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmemarkt soll verstetigt werden. Gleichzeitig bleibt die Nutzung regenerativer Energien in Bestandsgebäuden freiwillig.

Mehr Beteiligung an Netzkosten

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Der Ausbau der Netze und der Erzeugung erneuerbarer Energien sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Auf der Grundlage des Bundesbedarfsplans wird das Übertragungsnetz erweitert, bestehende Netze sollen optimiert und modernisiert werden. CDU und SPD streben eine Beteiligung der Eigenstromerzeuger an den Netzkosten an. Um mehr Zustimmung für den Netzausbau bei den Bürgern zu erreichen, sollen diese stärker als bisher eingebunden werden – etwa durch finanzielle Beteiligungen an der Wertschöpfung.

Nichts ändern wird sich am Ausstieg aus der Kernenergie. Spätestens 2020 soll das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Über die Kosten von Rückbau, Entsorgung und sicherer Aufbewahrung der Materialien aus Kernkraftwerken kündigt die Bundesregierung Gespräche mit den Betreibern der Anlagen an.

Für die umstrittene Fördermethode Fracking gibt es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD noch kein grünes Licht: Solange umweltschädigende Chemikalien für die Gewinnung von Gas eingesetzt werden müssen, bleibt diese Methode verboten.

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