Modernisierung: Geld vom Staat
Ob Dämmung, Erneuerung der Fenster oder Einbau einer Solar-Anlage: Der Staat hat ein Interesse an Energiespar-
maßnahmen – und fördert sie daher.
Sie möchten Ihr Heim energetisch modernisieren? Dabei können Sie sich finanziell unterstützen lassen: Die Europäische Union, der Bund sowie Länder, Kommunen und Energieversorger bieten rund 900 Förderprogramme an. Allein die Bundesregierung stellt 1,4 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung und rund 200 Millionen Euro für das Marktanreizprogramm
Förderung richtig planen
Um nicht durch einen Formfehler auf Fördergelder verzichten zu müssen, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
- Für die Bearbeitung des Antrags genügend Vorlaufzeit einrechnen.
- Mit der Investition warten, bis die Zusage der Förderungseinrichtung vorliegt. Im Anschluss an eine Maßnahme ist eine Förderung meist nicht mehr möglich.
- Der Energieberater Ihres Energieversorgers hilft beim Ausfüllen des Antrags.
- Oft ist eine Kombination von Förderprogrammen möglich. Deshalb genau informieren.
- Beim Finanzamt oder dem Steuerberater nachfragen, ob sich die Maßnahme sowie die Lohnkosten der Handwerker von der Steuer abgesetzt werden kann.
Durchblick im Förder-Dschungel
Niemals zuvor gab es vom Staat mehr Belohnungen für die Modernisierung von Heizungen. Die Zuschuss- und Kreditprogramme des Bundes halten unter anderem attraktive Sonderförderungen bereit. Die Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) zeigt, wie die Extra-Zuschüsse genutzt werden können.
Bonus für Gas-Brennwert und Solar
Viele neue Heizungen werden mit einer Solaranlage ausgestattet. Dafür gibt es eine Solar-Förderung inklusive. Doch auch für den neuen Heizkessel gibt es eine Bonuszahlung, wenn es sich beispielsweise um einen energiesparenden Gas-Brennwertkessel handelt. Mit 375 Euro fördert der Staat Brennwert-Solar-Kombinationen zur Warmwasserbereitung. 750 Euro gibt es für Anlagen, die auch die Raumheizung solar unterstützen. Diese Bonusförderung ist nach Auskunft der IEU bis 31.12.2009 befristet. Ebenfalls wichtig: Zwischen dem Kessltausch und der Installation der Solaranlage dürfen nicht mehr als sechs Monate verstreichen. Innerhalb dieser Frist muss der Bonus-Zuschuss beantragt werden – zusammen mit der Solar-Basisförderung.
Gas-Brennwertkessel statt Nachtspeicherheizung
Elektrische Nachtspeicherheizungen sollen nach dem Willen des Bundes Schritt für Schritt ausgemustert werden. Eine Sonderförderung soll den Austausch beschleunigen. 200 Euro zahlt der Bund für jeden abgebauten Nachtstromspeicherofen. Dieser Zuschuss wird nur gewährt, wenn damit die Erneuerung der Heizungsanlage verbunden ist. Wer diese Sonderförderung nutzen möchte, muss das elektrische System zum Beispiel durch eine moderne Gas-Brennwertheizung ersetzen.
Auch kleine Verbesserungen werden belohnt
Es muss nicht immer der komplette Austausch der alten Heizung sein. Bei jüngeren, funktionstüchtigen Anlagen führen auch Verbesserungen bei der Wärmeverteilung zu spürbaren Energieeinsparungen. Eine weitereSonderförderung unterstützt solche Maßnahmen, wie etwa den Einbau vonStromsparpumpen, die Verbesserung der Regelungstechnik, einen hydraulischen Abgleich der Anlage oder die Justierung von Pumpen, Ventilen und anderen Regelungseinrichtungen. 25 Prozent der Kosten werden vom Staat übernommen.
Bei Handwerkerkosten unter 400 Euro beträgt die Förderung 100 Euro. Bei Kosten unter 100 Euro wird kein Zuschuss ausgezahlt. Der Antrag muss spätestens sechs Monate nach der Ausstellung der Handwerkerrechnung bei der KfW gestellt werden.
Clever kombinieren
Die Extraförderungen können laut Initiative Erdgas pro Umwelt miteinander kombiniert werden. Sofern keine Doppelförderung einzelner Maßnahmen erfolgt, ist auch die Kombination mit anderen Zuschuss- und Kreditprogrammen des Bundes möglich. Maßnahmen, die im Rahmen der Sonderförderungen vom Staat bezuschusst werden, können nicht mehr als Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.
Weitere aktuelle Informationen zur Förderung von Gas-Brennwert- und
Solaranlagen bietet die Initiative Erdgas pro Umwelt (IEU) telefonisch über
0 18 02/34 34 52 (6 Cent pro Gespräch) oder online.
Aktuelle Programme im Überblick
Die Seite www.klima-sucht-schutz.de bietet unterstützt von der Bundesregierung einen interaktiven Fördermittel-Ratgeber.












