Neue Energieeinspar-Verordnung
Seit dem 1. Oktober 2009 ist die reformierte Energieeinspar-Verordnung (EnEV) in Kraft. Das bedeutet für Bauherren noch strengere Auflagen.
Hier ein kurzer Überblick zu den wichtigsten Neuerungen:
30 Prozent weniger
Die novellierte EnEV sieht vor, den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser bei Neubauten um durchschnittlich 30 Prozent zu senken.
Bessere Dämmung
Freistehende Häuser benötigen künftig eine bessere Dämmung als Doppel- oder Reihenhäuser.
Dickere Wärmedämmverbundsysteme
Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) muss ab dem 1. Oktober 2009 statt der bisherigen Dicke von zwölf Zentimetern einen Durchmesser von 16
Zentimetern besitzen.
Verbot von Nachtspeicheröfen
In Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen werden elektrische Nachtspeicheröfen nach und nach abgeschafft.
Dämmung von Dachgeschossdecken
Bis jetzt war in Altbauwohnungen nur die Dämmung von nicht begehbaren Geschossdecken vorgeschrieben. Mit der neuen EnEV betrifft die Dämmung auch begehbare Geschosse. Bei unzumutbarem Aufwand gibt es jedoch Ausnahmegenehmigungen.
Arbeiten an der Außenhülle
Beim Austausch oder dem Einbau von Teilen in der Außenhülle von Altbauten ist eine formlose Bestätigung zur Einhaltung der EnEV erforderlich. Die Bescheinigung soll dabei vom jeweilig durchführenden Handwerker ausgestellt werden.
Kontrolle bei Altbauten
Für die Kontrolle von Heizung und Nachrüstpflichten bei Altbauten sind künftig die jeweiligen Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Staatliche Förderung
Die KfW hat ihre Förderprogramme an die neue EnEV (ab 01. Oktober 2009) angepasst. Weitere Informationen zu den neuen Förderstandards der KfW erhalten Sie hier.








