Neue Förderstandards
Mit der EnEV 2009 wird die gesetzliche Anforderung an die Energieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich etwa 30 Prozent verschärft.
Die KfW überträgt die bekannten Förderstandards KfW-Effizienzhaus 100, KfW-Effizienzhaus 70 und KfW-Effizienzhaus 55 in neue entsprechende Standards der EnEV 2009. Die energetischen Anforderungen bleiben dabei weitgehend gleich.
Zukünftige Förderstandards
Einheitlicher Förderstandard für Neubau und Sanierung ist auch weiterhin das "KfW-Effizienzhaus". Zu den drei bisherigen Föderstandards kommen drei zusätzliche Förderstufen: KfW-Effizienzhaus 115 für Altbauten, KfW-Effizienzhaus 85 als neuer Standard in der Sanierung und Einstiegsstandard im Neubau und KfW-Effizienzhaus 55 als neuer Spitzenstandard im Neubau. Die Förderstufen KfW-Effizienzhaus 130 und KfW-Effizienzhaus 85 werden in einer Übergangsphase zeitlich befristet angeboten, voraussichtlich bis zum 30. Juni 2010.
Förderstufe | KfW-130 | KfW-115 | KfW-100 | KfW-85 | KfW-70 | KfW-55 |
Bisheriger Name (EnEV 2007) | KfW-100 | neu ab | KfW-70 | neu ab | KfW-55 | neu ab |
Jahresprimär- | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% | 55% |
Transmissions- | 145% | 130% | 115% | 100% | 85% | 70% |
*) Energieeffizient Sanieren; **) Energieeffizient Bauen
Die Zahl hinter "KfW-Effizienzhaus" gibt an, wie hoch der Jahres-Primärenergiebedarf in Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der EnEV 2009 (Referenzgebäude) sein darf. Ein KfW-Effizienzhaus 85 hat zum Beispiel höchstens 85 Prozent des Primärenergiebedarfs des entsprechenden Referenzgebäudes. Hier gilt: Je kleiner die Zahl, desto niedriger und besser das Energieniveau.
Außerdem bestimmen der Primärenergiebedarf und der Wert des Wärmeverlustes über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverslust) die Energieeffizienz eines Gebäudes. Der Transmissionswärmeverlust beim KfW-Effizienzhaus 85 darf zum Beispiel max. 100 Prozent des entsprechenden Referenzgebäude betragen.
Konditionen bleiben unverändert
Die Förderkonditionen bleiben auch nach der Änderung im Oktober unverändert: Für alle Förderstufen im Programm Energieeffizient Sanieren gilt ein einheitlicher Zinssatz. Die Unterscheidung nach Energieeffizienz erfolgt wie bisher durch den Tilgungszuschuss.
Förderstandard | Zinssatz | Tilgungs- | Zuschuss |
KfW-130 (EnEV 2009)/ | tagesaktuell | 5% | 10% |
KfW-115 (EnEV 2009) | tagesaktuell | 7,5% | 12,5% |
KfW-100 (EnEV 2009)/ | tagesaktuell | 12,5% | 17,5% |
KfW-85 (EnEV 2009) | tagesaktuell | 15% | 20% |
Die Differenzierung der Förderung im Programm Energieeffizient Bauen erfolgt wie bislang über verschiedene Zinssätze. Grundsätzlich gilt: Je höher die Energieeffizienz des Gebäudes, umso attraktiver ist die Förderung!
Sicherheit durch Übergangszeiten
Um eine Planungssicherheit für die Investoren zu gewährleisten, sind Anträge bis zum 30. Dezember 2009 sowohl nach den bisherigen als auch nach den neuen Standards uneingeschränkt möglich. Das bedeutet, wer die neuen Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen möchte, muss den Nachweis auf Basis der EnEV 2009 erbringen. Dabei muss das Referenzgebäudeverfahren eingesetzt werden. Wer die bisherigen Förderungen nutzen möchte, weist die Anforderungen auf Basis der EnEV 2007 nach. In der Übergangszeit wird die ausgereichte Förderung bei energetisch vergleichbaren Standards übereinstimmen.












