Häuser werden klimafreundlich
Bauherren müssen seit Jahreswechsel höhere gesetzliche Auflagen zum Klimaschutz erfüllen. Auch bestehende Mietwohnungen können betroffen sein.
Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet Häuslebauer erneuerbare Energien zu nutzen und ihre Immobilie mit einer umweltfreundlichen Heizung auszurüsten.
Neubauten müssen wahlweise
- mit einer Solaranlage ausgestattet sein, die mindestens 15 Prozent des Wärmebedarfs des Hauses abdeckt oder deren Kollektorfläche vier Prozent der Nutzfläche beträgt;
- über eine Wärmepumpe verfügen, die mindestens 50 Prozent des Wärmebedarfs erzeugt;
- eine Holz- oder Holzpelletheizung besitzen, die mindestens 50 Prozent des gesamten Wärmebedarfs deckt;
- oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung nutzen.
Wer sein Haus an ein Fernwärmenetz anschließt, ist von der Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien befreit.
Neue Solaranlagen melden
Wer Strom aus einer Fotovoltaik-Anlage nicht selbst verbraucht, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeist und dafür eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten will, muss die Anlage seit 1. Januar 2009 mit genauem Standort und der Leistung der Bundesnetzagentur melden.
Modernisieren erlaubt
Mieter müssen eine Modernisierung dulden, wenn dabei Energie gespart wird, entschied der Bundesgerichtshof. Im vorliegenden Fall sollte die Wohnung eines Mieters an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden. Der Vermieter darf nach der Modernisierung die Miete erhöhen: Er kann jährlich elf Prozent der Sanierungskosten auf die Miete umlegen oder die Miete auf das ortsübliche Vergleichsniveau für eine Wohnung gleichen Standards anheben.










