Unser Tipp

Im Kaufvertrag für eine Immobilie festlegen, dass alle wichtigen Unterlagen vor Baubeginn ausgehändigt werden. Vom Fachmann prüfen lassen.

Interaktive Ratgeber & Rechner

Taschenrechner, auf dem jemand Zahlen eintippt, mit dem interaktiven Rechner Energieverbrauch und Wasserverbrauch berechnen (Quelle: Fotolia)

Welchen Energieausweis benötigen Sie, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus verkaufen wollen? Muss Ihr Vermieter Ihnen den Energieausweis vorlegen? Diese und weitere Fragen zur Energie beantwortet Ihnen ein interaktiver Berater auf unserer Seite "Ratgeber & Rechner" - probieren Sie's!




Mogelpackung Energiespar-Haus?

Manche Häuser werden teuer verkauft und anschließend billig gebaut. Den Schaden hat der Bauherr, der sich informieren und absichern muss.

Das Erstaunen war groß: Als der Verband Privater Bauherren die Energieausweise von fast 5.000 Neubauten seiner Mitglieder nachrechnete, stellte sich heraus, dass rund 60 Prozent all der Energieberechnungen falsch waren. Ein Check der Bauausführung dieser Häuser ergab, dass über 40 Prozent nicht einmal den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprachen. 54 Prozent der Berechnungen wurden beim Bau fehlerhaft umgesetzt.

Geschönte Bewertungen

Was auf einer Verpackung draufsteht, muss auch drin sein. Zu oft bekommen Bauherren nicht, was sie bezahlt haben: Handwerker bauen Dämmstoffe nicht in der erforderlichen Dicke ein, ins Dach dringt Feuchtigkeit oder Türen und Fenster sind unzureichend abgedichtet. Die Aussteller der Energieausweise bewerten Kellerräume und Spitzböden falsch und schönen so die Verbrauchswerte. Mehr als die Hälfte aller Häuser entsprach nicht den Förderbedingungen und hätte mit Steuergeldern niemals gefördert werden dürfen. Schlimmstenfalls droht bei einer stichprobenartigen Prüfung des Baus eine Rückforderung der Fördergelder.

    

    

 

Kontrollieren und überprüfen

Als Folgen schlechter Planung ergeben sich höhere Heizkosten als berechnet. Schützen kann sich der Bauherr nur durch sorgfältige Kontrolle: Er muss sich informieren und absichern. Vor allem die Käufer von schlüsselfertigen Immobilien sollten Einblick in die Berechnungen oder die Bauausführung verlangen. Die Anforderungen vor Vertragsabschluss schriftlich bestätigen und von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Auch während der Bauphase ist eine laufende Kontrolle nötig. Schließlich drohen nicht nur Planern und Handwerkern bis zu 50.000 Euro Bußgeld, wenn sie gesetzliche Auflagen verletzen. Letztendlich wird auch der Bauherr zur Rechenschaft gezogen.

Häufige Mängel bei Neubauten

Bau erfüllt nicht die Anforderungen der EnEV

41 %

Bau gefördert, erfüllt die Bedingungen aber nicht

53 %

Bauausführung fehlerhaft

54 %

Rechenfehler im Energieausweis

59 %

Falsche Fakten im Energieausweis

67 %

 
Quelle: vbp (2008)

 

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