Energiesparen/Fördermittel: Marktanreizprogramm
Geförderte Maßnahmen zur Energieeinsparung

Der Förderstopp für erneuerbare Energien wurde wieder aufgehoben. Energiesparer können ihre Förderanträge ab sofort wieder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Gefördert werden die innovativsten Technologien, damit diese sich auf dem Markt etablieren können. energie-tipp.de stellt die Förderrichtlinien vor.
1. Die Förderung konzentriert sich auf innovative Technologien
Förderungen gibt es nur für die innovativsten Technologien, da deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem:
- Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung
- Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung
- Pelletkessel
- Hocheffiziente Wärmepumpen
2. Was nicht mehr gefördert wird
Nicht mehr gefördert werden Anlagen im Neubau, da der Gesetzgeber Bauherren deren Einbau sowieso vorschreibt. Ebenso entfällt künftig eine Förderung für bereits breit im Markt etablierte Technologien wie Solarkollektoren zur reinen Trinkwassererwärmung oder solche Technologien mit einer guten Wirtschaftlichkeit, wie luftgeführte Pelletöfen, Scheitholzvergaserkessel und weniger effizienter Wärmepumpen. Die Förderkonditionen gelten zunächst bis Ende 2011.
3. Alte Anträge werden unter den alten Konditionen gefördert
Alle bis zur Verkündung des Programmstopps am 3. Mai 2010 bei der BAFA eingegangene Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen.
4. Große Anlagen zur Wärmeerzeugung werden unverändert weiter gefördert
Die Förderung von großen Anlagen zur Wärmeerzeugung im Rahmen des Marktanreizprogramms, die über die KfW-Bankengruppe erfolgt, war von der Haushaltsperre nicht betroffen. Deshalb wird die bestehende Darlehensförderung für Wärmenetze, Biomasse-KWK-Anlagen, Wärmespeicher und Geothermieanlagen unverändert fortgeführt.
5. Kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung werden nicht gefödert
Im Bereich der Nationalen Klimaschutzinitiative bleibt jedoch das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) weiterhin ausgesetzt, da hierfür die Mittel bereits vollständig ausgeschöpft sind.
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