Energieberatung/Profi-Tipps: Die Tricks der Billiganbieter
Nepper, Schlepper, Verträgefänger

Immer mehr Billigstromanbieter locken mit günstigen Tarifen. Nicht nur im Internet, auch an der Haustür werden Angebote beworben und als Schnäppchen verkauft. Dabei wird aus billig manchmal doppelt teuer.
Nett sieht der junge Mann vor der Wohnungstür aus, der Frau M. versichert, er sei ein Vertreter der örtlich ansässigen Stadtwerke. Gestern sei ja erst der Kollege zur Stromzählerablesung da gewesen. Der angebliche Vertreter verlangt eine Unterschrift von ihr, lediglich als Nachweis seines Besuchs, so behauptet er zumindest. Frau M. vertraut dem Mann und unterschreibt. Was sie nicht ahnt: Mit ihrer Unterschrift schließt sie einen Vertrag mit einem neuen Stromanbieter und willigt zugleich in die Kündigung ihres bisherigen Anbieters ein.
Auch vor der Haustür von Herrn S. steht ein vermeintlicher Stromvertreter. Er gibt an, dass die städtische Stromversorgung auf Ökostrom umgestellt würde, obendrein erheblich günstiger sei und alle Hausbewohner sofort diesen Vertrag unterzeichnen müssten. Andernfalls würde die Stromversorgung abgestellt werden. Auch Herr S. unterschreibt. Zwei Tage später liegt eine horrende Rechnung über eine Stromvorauszahlung in seinem Briefkasten. Von Ökotarif ist hier keine Rede mehr. In den Internetforen finden sich unzählige solcher Beispiele mehr.

Vorsicht vor Drückerkolonnen
Seit der Liberalisierung des Strommarktes können Haushalte frei wählen, von welchem Anbieter sie Strom und Gas beziehen möchten. Die Zahl der Stromanbieter ist seither auf über 900 gestiegen. Zahlreiche neue Wettbewerber drängen auf den Markt, so auch Discountstromanbieter. Sie locken mit Dumpingpreisen und versuchen die bestehenden Vertrauensbeziehungen, die meist nicht über den Preis definiert sind, zwischen den regionalen Versorgern und dem Verbraucher aufzubrechen. Prinzipiell sei eine Zunahme an Wettbewerbern auf dem Markt positiv zu bewerten, so Peter Brammen, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale Frankfurt/Main, das belebe den Wettbewerb. Problematisch seien nur die Mittel und Wege, die manche Unternehmen wählten, um Kunden abzuwerben. Häufig werden Drückerkolonnen als Subunternehmen angeheuert und mit der Kundenaquise beauftragt. Die Drücker kassieren bei erfolgreich vermitteltem Stromliefervertrag eine gute Provision und schrecken mitunter vor unmoralischen und kriminellen Methoden nicht zurück. André Malitzki, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hamburg, rät, wer ein Haustürgeschäft abgeschlossen hat, sollte umgehend vom 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Am besten per Einschreiben/Rückschein. Damit sei der Vertrag rechtlich erloschen. Außerdem geben Verbraucherzentralen und die Wettbewerbszentrale den Tipp, sich den genauen Hergang eines solchen Haustürgeschäfts zu notieren. Sollte es zu einem Prozess kommen, können solche Aussagen sehr nützlich sein.







