Energieberatung/Profi-Tipps: Korrekte Verbrauchserfassung
So überprüfen Sie die Zählereichung

Was nützen die besten Energiesparmaßnahmen, wenn die Zähler falsch geeicht sind oder fehlerhaft messen? Damit Sie wirklich eine korrekte Verbrauchserfassung haben, haben wir zusammengestellt, auf was es bei einer korrekten Zählereichung ankommt.
Sämtliche Energiespar-Appelle an Privathaushalte setzen voraus, dass dort die Messgeräte zur Verbrauchserfassung und Kostenverteilung einwandfrei funktionieren. Wer zum Beispiel auf einen möglichst niedrigen Strom- und Gasverbrauch Wert legt, der möchte nicht aufgrund eines fehlerhaften Zählers trotzdem zur Kasse gebeten werden.
Und in Mehrfamilienhäusern wird oft nur dann auf einen sparsamen Umgang mit Energie geachtet, wenn jeder tatsächlich nur für seinen exakten Verbrauch und nicht für den der Nachbarn bezahlt. Auf die Zähler kommt es also an: Überall dort, wo über solche Messanlagen die Verbrauchskosten abgerechnet werden, ist die korrekte Eichung der Geräte sogar gesetzlich vorgeschrieben
Vermieter haben Eichpflicht Rechnung zu tragen
Bei Zählern in Hausbesitzer-Haushalten haben die Versorgungsunternehmen die Eichpflicht für die Zähler, bei der Weiterverteilung an die einzelnen Wohnparteien obliegt dem jeweiligen Vermieter die Überprüfung der Eichung. Dabei ist die Gültigkeitsdauer der Eichungen abhängig von der Messgeräteart.
So müssen Stromzähler mit Läuferscheibe nach 16 Jahren auf ihre Eichgenauigkeit überprüft werden, Zähler mit elektronischem Messwerk bereits nach acht Jahren. Bei Gaszählern in Haushalten setzt eine Prüfung nach ebenfalls acht Jahren voraus. Bei Kaltwasserzählern sind Überprüfungen nach sechs Jahren vorgesehen, bei Wärme- und Warmwasserzählern jeweils nach fünf Jahren. Allerdings bedeuten diese Zeitspannen nicht automatisch, dass Zähler nach Ablauf der Eichfrist automatisch ausgetauscht werden müssen.
Verlängerung der Gültigkeitsdauer durch Stichprobenprüfung
Um nicht jeden Zähler prüfen zu müssen, können die Betreiber mehrere Geräte, nach festgelegten Kriterien, zu einer Gruppe zusammenfassen. Läuft die Gültigkeitsdauer der Eichung der Gruppe ab, ermittelt ein Zufallsgenerator einzelne Zähler für eine Stichprobe. Eine staatliche anerkannte Prüfstelle prüft dann die Messgenauigkeit der Geräte.
Funktionieren diese tadellos, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der gesamten Zähler-Gruppe um fünf Jahre. In diesen Fällen erhalten die Zähler keine neue Kennzeichnung. Ob die Eichgültigkeit ihres Gerätes per Stichprobenverfahren verlängert worden ist, erfahren sie von Ihrem Versorgungsunternehmen.
Gültigkeit der Eichdauer: Jahreszahl überprüfen
Gehört der Zähler keiner Test-Gruppe an, gibt eine Kennzeichnung am Zähler Aufschluss über die Gültigkeit der Eichung. Auf dem Siegel stehen die letzen beiden Ziffern des Jahres der Eichung. Mit dem Ablauf dieses Jahres beginnt die Gültigkeitsdauer. Ein Beispiel: Hat der Gaszähler auf dem Eichstempel das Kürzel 05, dann wurde die Eichung 2005 vorgenommen und erlischt Ende 2013.
Diese jederzeitige Überprüfungsmöglichkeit gilt allerdings nur für Erdgas, Strom, Fernwärme oder Wasser, also leitungsgebundene Lieferungen, für die es meistens im Keller des Verbrauchers einen Übergabepunkt mit Zähler gibt.
So läuft die Eichungsprüfung bei Heizölkunden
Was aber machen Heizölkunden, deren Energie im Tankwagen angeliefert wird? Auch an diesen Fahrzeugen gibt es natürlich Zähler für den Befüllvorgang, deren Eichung sogar schon nach zwei Jahren erneuert werden muss. Ob dies tatsächlich geschehen ist, kann der Verbraucher anhand des Eichstempels aber erst überprüfen, wenn der Tankwagen bereits vor der Tür steht.
Es sei denn, bei der Heizölbestellung wird auf die Auszeichnung des Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet. In diesem Fall kontrollieren neutrale Sachverständige durch wiederkehrende, unangemeldete Überprüfungen die Einhaltung aller Eichvorschriften.
Unser Extra-Tipp:
Ein Verzeichnis der Lieferanten mit RAL-Gütezeichen kann im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de abgerufen werden.







