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Millionen Hektar Wald gingen weltweit zwischen 2000 und 2010 verloren – das entspricht der 1,5 fachen Fläche Österreichs. (Quelle: WWF)

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Energiesparen/Heizen: Neue Richtlinien für Kamine

Lizenz zum Heizen

Bis Ende 2012 müssen 15 Millionen Besitzer von Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkaminen gegenüber ihrem Schornsteinfeger nachweisen, dass ihre Feuerstätte die Mindestanforderung hinsichtlich Staub- und Kohlemonoxidemissionen erfüllt. Mit dieser Maßnahme will die Bundesregierung das energiesparende Heizen mit Holz noch umweltfreundlicher gestalten.

Alte Holzöfen produzieren unnötig viel Feinstaub bei der Verbrennung. Zwei Drittel der  durch Kamine verursachten Gesamtemissionen gehen auf Geräte zurück, die 20 Jahre und älter sind. Um diese Belastung zu minimieren, plant die Bundesregierung erstmals die Emissionen sogenannter Kleinstfeuerstellen (Kamin- bzw. Kachelöfen) gesetzlich zu regeln.

Bundesimmissionsschutzgesetz: Ist mein Kamin betroffen?

Von dem neuen Bundesimmissionsschutzgesetz sind fast alle Alt- und Neugeräte betroffen. Besitzer eines Kamins müssen dessen Schadstoffausstoß offenlegen. Einen entsprechenden Nachweis erhält man vom Hersteller des Heizgerätes. Alternativ gibt die Typenbezeichnung der Feuerstelle Aufschluss über den Schadstoffausstoß. Der Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) stellt online unter http://zert.hki-online.de eine kostenlose Datenbank zur Verfügung. Wer dort die Daten seines Kamins eingibt, bekommt Informationen über Schadstoffausstoß und erforderliche Aufrüstungsmaßnahmen. Sollten weder die Bescheinigung vom Hersteller, noch die Typenbeizeichung vorliegen, hilft nur eine Vorortmessung durch den Schornsteinfeger.

Wie hoch darf der CO2-Ausstoß meines Kamins sein?

Nach der neuen Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) dürfen neue Öfen und Herde für einzelne Zimmer, die bis 2014 installiert werden, nur noch 75 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Ab 2015 sinkt dieser Wert auf 40 bis 75 Milligramm.

Offene Kamine, die nur gelegentlich befeuert werden, müssen diese Werte nicht einhalten. In Häusern, die nur von einem Kachelofen beheizt werden, gelten ebenfalls keine Grenzwerte. Auch Kochherde, Badeöfen und alle Anlagen, die vor 1950 gebaut wurden, dürfen unverändert weiter heizen.

Was tun, wenn der CO2-Ausstoß zu hoch ist?

Die Bundesregierung war beim Entwurf des Gesetzes um moderate Übergangsfristen bemüht. Bereits eingebaute Öfen dürfen 75 bis 150 Milligramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Lässt sich dieser Wert nicht erreichen, muss die Anlage bis spätestens 2024 mit Filtern nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Heizt ein neuer Kaminofen effizienter?

Moderne Heizgeräte verbrauchen aufgrund des höheren Wirkungsgrades weniger Brennstoff. Dank verbesserter Gerätetechnik verursachen diese Heiz-Systeme nur noch einen Bruchteil der Emissionen eines Kamins aus den 1970er Jahren. Der Austausch von veralteten Feuerstätten schont den Geldbeutel und hilft der Umwelt. Achten Sie beim Kauf eines neuen Gerätes auf die angegebenen Emissionswerte und das DINPlus-Zeichen.

Unser Extra-Tipp zum Energiesparen

Mit Holz heizen Sie CO2-neutral. Dafür muss das Holz jedoch trocken und naturbelassen sein. Bei der Verbrennung von feuchtem Holz entsteht nicht nur weniger Wärme, es gelangen auch mehr Schadstoffe in die Luft.

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