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Ein Herz für E-Autos

Der Bundestag hat das Elektromobilitätsgesetz verabschiedet. Es sorgt dafür, dass Elektrofahrzeuge künftig Privilegien im Straßenverkehr erhalten.

Eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen – dieses Ziel hat sich die Bundesregierung bis 2020 auf die Fahnen geschrieben. Bislang sind es aber lediglich 125.000. Das neu beschlossene Elektromobilitätsgesetzt soll jetzt neue Anreize schaffen.

Mit dem Gesetz bekommen Städte und Gemeinden das Recht, kostenlos Parkplätze für E-Autos zu reservieren und ihnen die Nutzung von Busspuren zu erlauben. Mit dem Modell haben andere Länder bereits gute Erfahrungen gemacht. In Norwegen beispielsweise brausen E-Autos schon auf den Busspuren durch die Städte – und dass, ohne den Busverkehr zum Stillstand zu bringen.

Sonderkennzeichen

Das neue Gesetz sieht auch vor, E-Autos mit speziellen Kfz-Kennzeichen zu versehen. So will die Bundesregierung verhindern, dass Unberechtigte die Privilegien nutzen. Was es allerdings nicht geben wird, ist eine Kaufprämie für die mit Strom betriebenen Flitzer.

Gegenwind

Die Opposition zeigt sich wenig begeistert vom neuen Elektromobilitätsgesetz. Die Kritik: Das Gesetz ist nicht verpflichtend. So bleibt es fraglich, ob die Regelungen tatsächlich angewendet werden. Denn die meisten Kommunen wollen weiterhin den Bussen die Vorfahrt lassen. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Regelung gilt auch für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge. So bekommen Spritfresser wie SUVs Vorteile – nur weil sie theoretisch die vom Elektromobilitätsgesetz vorgeschriebene Reichweite elektrisch zurücklegen können. „Wir machen also ein Gesetz, das draußen so gut wie niemand braucht“, sagte Thomas Lutze (Die Linke).