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Gigawattstunden Strom exportierte Deutschland 2011 ins Ausland. (Quelle: BDEW)

Energie-News

05.07.2011: Umsetzung der Energieeinsparverordnung 2009

Eigenheimbesitzer: Frist zum Nachrüsten läuft ab

05.07.2011 – Eigenheimbesitzer haben nur noch bis Jahresende Zeit, diverse Auflagen aus der Energieeinsparverordnung von 2009 (ENEV) zu erfüllen. Die Nachrüstpflicht gilt für Mehrfamilienhäuser sowie Ein- und Zweifamilienhäuser.

"Diese Nachrüstpflichten betreffen alle Immobilienbesitzer, die ihren Altbau nach dem 1. Februar 2002 übernommen haben und ihn auch selbst bewohnen", bekräftige Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren (VPB) der deutschen Presseagentur in Berlin. Von der Nachrüstpflicht ausgenommen sind die Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie schon vor dem Stichtag selbst bewohnt haben.

Nach § 10 Abs. 2 EnEV 2009 müssen in den alten Gebäuden die Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen von Zentralheizungen, die mit Wasser betrieben werden oder von Einzelheizgeräten gedämmt werden. Diese Maßnahme kann in aller Regel vom Besitzer selber durchgeführt werden. Entsprechend vorgefertigte Rohrummantelungen sind im Baumarkt erhältlich.

Alte Heizungen müssen ausgetauscht werden

Bis Jahresende  müssen auch alle alten Heizungen ausgetauscht werden, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden. "Auf diese anstehende Heizungssanierung sind Hausbesitzer schon in den letzten Jahren von ihren Schornsteinfegern hingewiesen worden", sagte Eva Reinhold-Postina weiter.

Zudem müssen die betroffenen Eigenheimbesitzer die oberste begehbare Geschossdecke dämmen, wenn das Dach darüber ungedämmt ist. Die Umsetzung der Vorschriften müssen jederzeit gegenüber den Behörden belegt werden können.

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