10.06.2011: Energetische Sanierung steuerlich gelten machen
Drei Milliarden Euro für Sanierer

10.06.2011 – Ab 2012 will die Regierung Vermieter und Eigenheim-Besitzer fürs Energiesparen belohnen. Mit einem neuen Gesetz sollen Bauherren Maßnahmen zur energetischen Sanierung von der Steuer absetzen können. Die Regierung hat den Gesetzesentwurf dem Finanzausschuss vorgelegt.
Die steuerliche Entlastung ist Teil des Beschlusspakets zur energiepolitischen Wende, das die Bundesregierung verabschiedete. Ziel ist es, mehr Anreize zu schaffen, damit Deutschlands Gebäude energetisch saniert werden.
Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Das Gebäude darf nach der Sanierung nur noch 85 Prozent der Energie verbrauchen, die ein vergleichbarer Neubau zu Beginn der Sanierung gebraucht hätte. Gelingt das, kann der Bauherr die Investition zehn Jahre lang als steuerliche Sonderausgaben beim Finanzamt angeben. 1,5 Milliarden Euro Steuergelder werden der Regierung zwischen 2013 und 2016 dadurch entgehen.
1,5 Milliarden Euro für Sanierer
Neben den steuerlichen Vergünstigungen soll 2012 der Fördertopf der KfW-Bank von 936 Millionen auf 1,5 Milliarden aufgestockt werden. Nach Ansicht von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden reicht die Summe jedoch nicht aus, die vom Bund geplante Sanierungsquote von zwei Prozent zu erreichen.
Auch dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) reichen die Fördermaßnahmen nicht weit genug. Er fordert die Regierung auf, auch Neubauten zu fördern, die extrem ineffiziente Altbauten ersetzen.






