25.01.2012: Umweltorganisation verteidigt Erneuerbare-Energien-Gesetz
Kritik an Energiepolitik der Bundesregierung

25.01.2012 - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und FDP aufgefordert, sich klar zum Fortbestand des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in seiner jetzigen Form zu bekennen.
Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger bezeichnete gegenteilige Erklärungen von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler als "inakzeptable klimapolitische Geisterfahrt": "Rösler torpediert das deutsche Klimaschutzziel, bis 2020 die CO2-Emissionen um 40 Prozent zu verringern."
Das einzige Gesetz, das die Energiewende und den Klimaschutz derzeit voranbringe, sei das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Forderung von Rösler und anderen nach Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bedeutet die komplette Abkehr vom erfolgreichen Weg in eine zukunftsfähige Stromerzeugung. CDU/CSU und FDP sollten stattdessen endlich Vorschläge auf den Tisch legen, wie die Energiewende und der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden könne.
Einspeisevergütung für Energiewende wichtigstes Instrument
Der BUND sieht in der garantierten Einspeisevergütung für regenerativ erzeugten Strom das wichtigste Instrument dafür, dass die Energiewende von vielen Investoren, zu denen inzwischen auch Bürgerwindparks und Energiegenossenschaften gehörten, vorangetrieben werde kann.
"Die gesicherte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen sorgt für die erforderliche Dynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Und dieses Instrument funktioniert nur, wenn die Förderung nicht beschränkt wird. Deshalb darf es auch keine Deckelung der EEG-Umlage geben", sagte Weiger.
BUND fordert: Ausnahmeregelungen abschaffen
Wer nicht wolle, dass die Verbraucher durch die EEG-Umlage zu stark belastet würden, der müsse die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für energieintensive Betriebe abschaffen und die Kosten für den regenerativ erzeugten Strom gerechter verteilen, sagte der BUND-Vorsitzende.
Für 2012 prognostizierten die Übertragungsnetzbetreiber eine EEG-Umlage in Höhe von knapp 3,6 Euro-Cent je Kilowattstunde Strom. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums würden sie lediglich bei 2,6 Cent liegen, wenn die derzeit geltenden Ausnahmeregeln abgeschafft würden.






