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Energie-News

28.11.2011 Dubiose Geschäftspraktiken von Flexstrom in der Kritik

Vorwürfe gegen "Billiganbieter"

28.11.2011 - Nach Teldafax jetzt Flexstrom: Der nächste "Billigstromanbieter" gerät ins Visier der Verbraucherschützer. Die Vorwürfe: Flexstrom bringe seine Kunden um versprochene Bonuszahlungen und verschleiere das Sonderkündigungsrecht.

Die Taktik ist ausgeklügelt: Bei Stromvergleichsportalen im Internet waren Bonuszahlungen nach dem ersten Vertragsjahr bislang schon beim aktuellen Tarifvergleich berücksichtigt. So können Energieversorger wie Flexstrom scheinbar konkurrenzlos günstige Tarife anbieten. Den versprochenen Bonus erhalten Kunden des "Billigstromanbieters" allerdings nur, wenn der Vertrag über das erste Jahr hinaus weiterläuft.

Bevor die beworbene Bonusgutschrift erfolgt, wartet aber in aller Regel eine deftige Preiserhöhung. Nun kann der Kunde entweder kündigen, wodurch der Bonus verfällt, oder er nimmt den wesentlich höheren Tarif in Kauf. Wie er sich auch entscheidet, am Ende zahlt er deutlich mehr, als bei Vertragabschluss abzusehen war. So fasst ein Bericht des Westdeutschen Rundfunks die Geschäftspraktiken von Flexstrom zusammen, die derzeit die Telefone bei den Verbraucherzentralen heißlaufen lassen.

Dreist: Preiserhöhung in Werbeflyer versteckt

Besonders dreist ist der Trick, mit der Flexstrom seine Preiserhöhungen häufig schon nach wenigen Monaten dem Kunden mitteilt. Energieexperte Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW berichtet: "Statt eines offiziellen Anschreibens an den Kunden, wie es das Gesetz fordert, hat Flexstrom diese Benachrichtigung öfter wie einen Werbeflyer aufgemacht, der bei vielen Kunden unbesehen im Altpapier gelandet sein dürfte." So ließen arglose Verbraucher das dort versteckt eingeräumte Sonderkündigungsrecht unfreiwillig verstreichen.

Wer sorgt für das Recht der Verbraucher?

Das bringe zwar unzählige verärgerte Verbraucher auf die Palme, doch brächten Beschwerden in der Regel nichts, wie Schröder aus Erfahrung zu berichten weiß: "Einzelreklamationen führen meistens zu nichts, man bekommt einfach keine Antwort."

Auch zahlreiche Gerichtsurteile, die den Stromdiscounter zur besseren Information seiner Kunden anleiten sollen, brachten bislang wenig.  Inzwischen findet sich im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lediglich der Hinweis, dass der Bonus entfalle, "wenn der Vertrag vor oder zum Ablauf des ersten Belieferungsjahres beendet wird".

Generell raten Verbraucherschützer davon ab, sich für Stromanbieter mit undurchsichtigen AGB und Vorauskasse zu entscheiden. Das kann wie im Fall Teldafax zum Bumerang für gutgläubige Verbraucher werden. Bis zu 700.000 Kunden des insolventen Stromanbieters werden von Ihrem im Voraus bezahlten Geld wohl keinen Cent mehr sehen.

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