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„Klimaziele nicht durch Fracking erreichbar“

Fracking gefährdet die Umwelt. Umweltministerin Barbara Hendricks erklärt,
warum sie die fragwürdige Energiegewinnung zulässt.

Nach langen Diskussionen soll
Fracking in Deutschland jetzt
doch erlaubt werden. Wie kam es
zu dieser Entscheidung?

In Lagerstätten außerhalb von
Schiefer- und Kohleflözgestein
wird die Fracking-Technologie
zum Teil schon seit den sechziger
Jahren eingesetzt und darf
schon heute und nach derzeit geltendem
Berg- und Wasserrecht
keine Gefahr für Gesundheit und
Trinkwasser hervorrufen. Hier
werden wir trotzdem noch zusätzliche
Regelungen einführen
und Lücken schließen.

?Eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes
besagt, dass beim
Fracking die Gefährdung der
oberflächennahen Wasservorkommen
nicht ausgeschlossen
werden kann. In den USA gab
es schon Fälle mit Wasserverunreinigungen.
Wie lässt sich diese
Gefahr eindämmen?

Wir haben die Empfehlungen
aus den Studien des Umweltbundesamts
so weit wie möglich
berücksichtigt. Das geplante
Regelungspaket zu Fracking folgt
einem Grundsatz: Der Schutz
der Gesundheit und des Trinkwassers
haben absolute Priorität.
Oberhalb von 3000 Metern wird
Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein
daher grundsätzlich
verboten. Möglich sein sollen lediglich
wissenschaftlich begleitete
Erprobungsmaßnahmen, wenn
die eingesetzte Fracking-Flüssigkeit
nachweislich nicht wassergefährdend
ist. Ausnahmsweise
ist nach erfolgreichen Erprobungsmaßnahmen
auch kommerzielles
Fracking dann zulässig,
wenn eine unabhängige Expertenkommission
ein positives Attest
hinsichtlich Umweltauswirkungen
und Erdbebensicherheit
ausstellt und die zuständigen
Berg- und Wasserbehörden der
Länder dies genehmigen. Das
Votum dieser Kommission ist für
die Genehmigungsbehörden der
Länder allerdings nicht bindend.
Auch beim konventionellen Fracking
im Sandgestein werden an
den Stoffeinsatz und die Überwachung
sehr hohe Anforderungen
gestellt.

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In welchen Gebieten gibt es außerdem
noch ein striktes Fracking-
Verbot?

Fracking wird in allen sensiblen
Gebieten wie Wasserschutz- und
Heilquellenschutzgebieten sowie
in den Einzugsbereichen von Seen
und Talsperren zur Trinkwassergewinnung
verboten bleiben. Die
Bundesländer können selbst zusätzlich
weitere Trinkwassergewinnungsgebiete
ausweisen, in
denen Fracking verboten wird.
Weitere Einschränkungen gibt
es außerdem für Naturparks,
Naturschutzgebiete und Natura
2000-Flächen.

Gibt es Möglichkeiten des schonenden
Frackings?

Wir verfolgen aufmerksam die
Ankündigungen, wonach bereits
Fracking-Flüssigkeiten
entwickelt
werden, die nicht wassergefährdend
sind. Alle konkreten Angaben
von betreffenden Unternehmen
zeigen bisher allerdings, dass
auf wassergefährdende Stoffe
derzeit nicht vollständig verzichtet
werden kann.

Welche Vorteile verspricht sich
die Bundesregierung konkret
vom Einsatz des Frackings?

Erdgas-Fracking kann – anders
als vielleicht in den USA – in
Deutschland keinen substanziellen
Beitrag zu unserer Energieversorgung
leisten. Weder die
Reduzierung unserer Abhängigkeit
von Energieimporten noch
unsere Klimaziele werden wir
durch den Aufbau einer kostenintensiven
Fracking-Infrastruktur
erreichen. Langfristig erreichen
wir dies nur durch den konsequenten
Ausbau der erneuerbaren
Energien und die Steigerung
der Energieeffizienz.

Die Fracking-Frage

Fracking polarisiert: Es gibt glühende Befürworter in Energiekonzernen, skeptische
Stimmen etwa von Wasserversorgern und entschiedene Kritiker. Besonders
Umweltverbände sind entrüstet, denn Fracking soll bald auch in Deutschland
möglich sein. Umweltministerin Hendricks meint: „Auch wenn ich mir
keine Vorteile vom Fracking verspreche, kann ich es Forschung und Wissenschaft
nicht verbieten, die Technik weiterzuentwickeln. Dagegen stehen der
verfassungsrechtliche Grundsatz der Forschungsfreiheit und Verhältnismäßigkeit.“

Barbara Hendricks (SPD) wurde 1952 in Kleve geboren, studierte Geschichte
und Sozialwissenschaften in Bonn. Von 1998 bis 2007 arbeitete sie
als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium,
seit 2013
ist sie Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.