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Energieberatung/Profi-Tipps: Unseriöse Stromanbieter

Die Tricks der "Billig-Anbieter"

Mehrere Hundert Euro Ersparnis beim Wechsel des Stromanbieters versprechen Vergleichsportale im Internet. Doch teure Fallstricke lassen den Verbraucher am Ende draufzahlen.

Fallstrick 1: Stromtarife mit Vorauskasse

Viele Anbieter arbeiten mit Vorauskasse. Der Kunde muss also seinen wahrscheinlichen Jahresgesamtverbrauch 2011 bereits komplett im Januar bezahlen. Bei einer vierköpfigen Familie mit Einfamilien-Haus kann da leicht ein Betrag von 1.000 Euro zusammen kommen. Viele Anbieter arbeiten am Rande der Wirtschaftlichkeit und sichern sich mit der Vorauskasse dringend notwendige Liquidität. Sollte der Anbieter aber insolvent gehen, ist die Vorauskasse für den Kunden verloren.

Fallstrick 2: Strom-Pakete

Bei einigen Angeboten kauft der Verbraucher im Voraus ein bestimmtes Strom-Kontingent ein. Doch oftmals lässt sich der tatsächliche Verbrauch gar nicht so genau abschätzen. Nicht genutzte Kilowattstunden verfallen, bei einem Mehrverbrauch zahlt der Kunde in der Regel einen deutlich höheren Kilowattstunden-Preis als zuvor im Paketpreis.

Fallstrick 3: Neukunden-Bonus bzw. Bonus-Zahlungen

Billig-Anbieter werben auch mit Bonus-Zahlungen nach einem Vertragsjahr. Da fast immer nach einem Vertragsjahr saftige Preiserhöhungen folgen, kann man aus diesem Bonus keinen Vorteil mehr ziehen. Bei Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr verfällt der Bonus sowieso. Da dieser Bonus bereits in den Preisen der Vergleichsportale im Internet eingerechnet ist, ergeben sich nur virtuell Preisvorteile, die bei einer Kündigung nach dem ersten Vertragsjahr also nicht mehr realisiert werden können.

Fallstrick 4: Versteckte Preiserhöhungen

Zweifelhafte Berühmtheit erlangte ein Billiganbieter Ende 2010 durch eine besonders dreiste Methode, eine Preiserhöhung auf einem vermeintlichen Werbeflyer so zu verstecken, dass diese für die meisten Kunden nicht als solche erkennbar war. Zudem erhöhte der Anbieter die Preise während der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit. Dadurch steht dem Kunden aber ein Sonderkündigungsrecht zu. Diese Tatsache umschrieb der Anbieter unzulässig mit der Formulierung, dass der Weiterbezug von Strom mit einer Zustimmung zur Preiserhöhung einhergehe. Dafür setzte es von der Verbraucherzentrale eine Abmahnung und der Anbieter musste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Fallstrick 5: Kundenservice bei Online-Tarifen

Einige Anbieter locken mit günstigen Tarifen, wenn der gesamte Kundenkontakt online abgewickelt wird. Tests von Verivox ergaben, dass jede vierte Test-Email-Anfrage gar nicht beantwortet wurde. Wenn eine Antwort erfolgte, dann oft mit einem Standardtext, der nicht das Anliegen des Kunden erschöpfend beantwortet. So bleibt betroffenen Verbrauchern oft nur der kostenpflichtige Telefonservice des Anbieters.

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