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Energiesparverordnung verabschiedet

Die Regierung hat die Energieeinsparverordnung mit den Änderungen des Bundesrates beschlossen. Bis 2050 soll ein klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Verbände üben Kritik.

Die scheidene Bundesregierung hat die neue Fassung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Sie musste Änderungswünsche des Bundesrats hinnehmen und berücksichtigen. Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016. Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen.

Peter Ramsauer, Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: „Die für das Gelingen der Energiewende wichtige Novellierung der EnEV ist damit erfolgreich abgeschlossen. Dies ist eine Novelle mit Augenmaß im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Eigentümern, Wirtschaft und Mietern werden keine untragbaren neuen Lasten aufgebürdet.“

Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt. Wirtschaftsminister Rösler äußerte sich ähnlich: „Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung anspruchsvolle und zugleich wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten. Ganz bewusst machen wir keine neuen Vorgaben für Bestandsbauten.“

[contentImage source=“4253117″ desc=“Viele besitzen immer noch eine alte, energiefressende Heizung. Umrüsten lohnt sich oft. “ title=“Heizung“ align=“rechts“ /]

80% der Deutschen besitzen eine alte Heizung

Trotz größtenteils veralteter Heizungen erfasst die EnEV 2014 nur wenige dieser überholten Systeme. Deshalb gehen dem Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) die Änderungen nicht weit genug. Dr. Hermann Falk, Geschäftsführer des BEE kritisiert: „Der neue Stichtag zum verpflichtenden Heizungstausch erfasst gerade einmal 13 Prozent dieser Energieschleudern“.

Alte Niedertemperaturheizungen müssen nicht ausgetauscht werden, das betrifft rund 11 Millionen Geräte. Diese entsprechen nicht dem Stand der Technik und verbrauchen viel Energie. Die Bundesländer sehen zwar ein, dass „das hohe Energieeinsparpotenzial im Gebäudebestand zurzeit nur unzureichend genutzt wird“. So kann man es im Bundesratsbeschluss von Freitag nachlesen. Falk mahnt: „Dennoch passiert nichts. Die EnEV 2014 bleibt wirkungslos und ist nicht geeignet, endlich die Energiewende im Wärmesektor voranzutreiben.“

Viele Änderungen werden von den Experten kritisiert

Künftig müssen Gas- und Öl-Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden. „Die Stichtagsregelung bleibt damit weit hinter Expertenempfehlungen zurück“, prangert Falk an. Heizungen gelten schon nach 15 bis 20 Jahren als veraltet und entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen. Diese Minireform sieht weder echte Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Die neue Bundesregierung muss sich endlich dem Thema erneuerbare Wärme mit Engagement widmen, sonst wird Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2020 nicht erreichen“, warnt Falk.

Die Betroffenen, insbesondere in der Bauwirtschaft, erhalten ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben der EnEV einzustellen. Sie treten im Wesentlichen erst sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, das heißt voraussichtlich im Frühsommer 2014.

Weitere Informationen zur neuen EnEV finden Sie unter