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Energieverbrauch unter der Lupe

Für mehr Energieeffizienz müssen Unternehmen in Zukunft alle vier Jahre Energieaudits durchführen – das hat die Bundesregierung beschlossen.

Das Bundeskabinett beschloss das Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. In Zukunft sind große Unternehmen verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. So sollen Unternehmen einen besseren Überblick über ihren Energiebedarf bekommen.

Bundestag und Bundesrat beraten über das Gesetz, das im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel (SPD), dazu: „Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele.“

Dringender Handlungsbedarf

Um die Energieeffizienz zu steigern, hatte die EU 2011 die Energieeffizienzrichtlinie verabschiedet. Sie legt nationale Effizienzziele fest, die bis 2020 zu einer EU-weiten Steigerung der Energieeffizienz von 20 Prozent führen sollen. Die Mitgliedstaaten entscheiden dabei selbst, mit welchen Maßnahmen sie die Ziele erreichen.

Maßnahmen bisher ungenügend

Eine Studie der Europäischen Umweltagentur ergab jetzt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen. Insbesondere Deutschland, Belgien, Estland und Schweden seien weit davon entfernt, ihre Ziele zu erreichen. Falls die EU das Energieeffizienzziel für 2020 erfülle, liege das allein an der Rezession der letzten Jahre. Mit steigendem Wirtschaftswachstum werde aber auch der Energieverbrauch wieder steigen.