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Brüssel billigt Ökostrom-Rabatte

Die mehrere Milliarden hohen Rückzahlungen, die der deutschen Industrie wegen ihrer Rabatte bei der Ökostrom-Umlage drohten, sind vom Tisch. Die EU-Kommission hat sie für rechtens erklärt.

Deutsche Unternehmen müssen keine Rückzahlungen mehr fürchten. Die EU-Kommission hat entschieden, dass Teilbefreiungen der Unternehmen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) von 2012 bis 2014 mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen – zumindest zum „überwiegenden Teil“. Nur ein kleiner Teil der Befreiungen sei höher als zulässig gewährt worden und müsse zurückgezahlt werden. Wie hoch die Rückzahlungen ausfallen, ist noch unklar.

Der Hintergrund

Die EEG-Umlage dient der Finanzierung der erneuerbaren Energien. Normalerweise muss jeder Stromkunde sie zahlen. Deutschland hat aber Unternehmen teilweise von der Umlage befreit. Die Begründung: Deutsche Unternehmen sollten im Wettbewerb mit anderen internationalen Unternehmen keine Nachteile haben.

Vermutung auf illegale Subvention

Die EU vermutete hinter der Befreiung verbotene Staatshilfen, weil der Staat den Firmen indirekt unter die Arme greife. Und weil Subventionen in der EU generell verboten sind, hatte Joaquím Almunia vor einem Jahr eine Prüfung eingeleitet. Hätte, die EU die Subvention für illegal erklärt, dann wäre der deutsche Staat verpflichtet gewesen, sie zurückzufordern.