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Handel nimmt alte Elektrogeräte zurück

Am 24. Oktober tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Für Verbraucher bedeutet das: Die Rückgabe alter Geräte wird einfacher.

Wohin mit der kaputten Waschmaschine? Einfach im Geschäft abgeben! Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz macht das möglich.
Es schreibt vor: Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel.

Was zurück in den Handel darf

Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer genauso großen Versand- und Lagerfläche. Kleine Geräte – also wenn keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter ist- müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch neun Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks kommentierte das neue Gesetz: „Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen.“

Gutes Ranking in Sachen Recycling

Schon jetzt macht sich Deutschland beim Recycling gut. Mit 7,6 Kilogramm pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.