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EnEV 2016 – was sich ändert

Die Energieeinsparverordnung wird strenger. Wer ein neues Haus baut, muss mit Mehrkosten rechnen. Nur für Flüchtlingsunterkünfte gibt es Ausnahmeregelungen.

Damit die Energiewende vorankommt, ist es beschlossene Sache: Die Energieeffizienz im Neubau muss steigen. Alle ab 2021 gebauten Häuser sollen den Null-Energie-Gebäudestandard erreichen, also so viel Energie produzieren wie sie auch verbrauchen. Erreicht werden soll das mit der Energieeinsparverordnung (EnEV). Damit es mit der Energieeinsparungen bei Gebäuden schneller geht, ist für Anfang 2016 eine Novelle der EnEV geplant.

Wen die Novelle betrifft

Die Änderungen in der EnEV betreffen neu geplante Häuser. Bei Altbauten bleibt alles wie gehabt. Bei Neubauten ändern sich die Richtlinien für den Wärmebedarf. Konkret müssen die Grenzwerte für den Transmissionswärmeverlust – also die Wärme, die über die Gebäudehülle, Fenster, und Türen verloren geht – um 20 Prozent sinken.

Der Primärenergiebedarf muss sich um 25 Prozent verbessern. Primärenergiebedarf bedeutet die gesamte Energie, die zur Beheizung von Gebäuden gebraucht wird – von der Energiegewinnung bis zur laufenden Heizung. Auch kalte Dachgeschosse sollen in Zukunft besser abgeschirmt sein: In der novellierten EnEV ist festgelegt, dass die Decken zu einem unbeheizten Dachgeschoß gedämmt sein müssen.

Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass das Häuslebauen dadurch teuer wird: „Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch die Anhebung der Neubaustandards für Wohngebäude ein Erfüllungsaufwand als einmaliger Investitionsaufwand von etwa 220 Millionen Euro jährlich; das bedeutet Mehrkosten pro Wohngebäude von bis zu etwa 1,7 Prozent. Dieser Aufwand kann sich grundsätzlich auch in den Mieten niederschlagen. Ab dem Jahr 2016 wird durch eine weitere Anhebung der Neubaustandards ein zusätzlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 264 Millionen Euro entstehen.“

Schnelle Unterbringung von Flüchtlingen

Damit die Flüchtlingsunterbringung problemloser wird, hat die Bundesregierung ein paar Ausnahmen eingeräumt. Dazu gehört, dass Anträge für Neubauten nicht erheblich verzögert und provisorische Gebäude länger genutzt werden dürfen. Und in Ausnahmefällen muss nur ein Mindestwärmeschutz gelten.

Mehr dazu unter www.enev-online.com