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Gebrauchsanweisung für grüne Investitionen

Wie können Investoren bewerten, ob eine Anlage wirklich klimaverträglich ist oder nicht? Eine neue Studie gibt Anhaltspunkte.

Geld regiert die Welt und steuert auch wie viele Emissionen in die Atmosphäre gepustet werden. Doch wie können Investoren bewerten, wie klimaverträglich eine Geldanlage ist? Antworten auf diese Frage liefert eine neue Studie der Bundesregierung, die im Rahmen der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt wurde. Konkret geht es um Kriterien, die Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter zwei Grad leisten.

Praktische Anleitung zum Klimaschutz

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks sagte zu der Studie: „Was genau die zwei-Grad-Obergrenze in der Praxis für einzelne Investitionsentscheidungen bedeutet, ist vielen noch nicht klar. Die
Studie gibt hier wichtige und praxistaugliche Orientierung.“

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Aus verschiedenen Szenarien leiten die Forscher eine Kategorisierung von Investitionen ab. Ziemlich eindeutig: Auf Top-Positionen stehen Investitionen in erneuerbare Energie, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege. Zu einer Negativliste gehören Investitionen in den Neubau
konventioneller Kohlekraftwerke.

Tipps für die Grauzone

Doch auch für Investitionen, die sich in der Grauzone zwischen den offensichtlichen Polen bewegen, gibt die Studie Orientierung. Denn die meisten Investitionen sind keiner Positiv- oder Negativliste zuzuordnen, sondern müssen im Zusammenhang betrachtet werden. Die Studie versucht diesen Zusammenhang herzustellen, indem sie einen Blick darauf wirft, wie viele Investitionen weltweit in welchem Sektor notwendig sind, um die Klimaziele zu erreichen. Auch für die Sektoren Energie, Gebäude und Transport leiten die Forscher spezifische Vorgaben ab. Wer sich mit der Studie auseinandersetzt, sollte allerdings Zeit und Geduld mitbringen, denn eine einfache Kost ist sie nicht. Erhältlich ist die Gebrauchsanweisung unter www.bmub.bund.de/N52627