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Selbstversorger sollen zahlen

Finanzminister Wolfgang Schäuble will Betreiber größerer Fotovoltaikanlagen mit einer Steuer belegen.

Strom vom eigenen Dach, am besten mit einer Speicherbatterie kombiniert, könnte einer der wichtigsten Bausteine der Energiewende werden. Ein geplantes Gesetz droht den Ausbau von Sonnenstrom nun abrupt einzudämmen. Wie der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) berichtet, will das Bundesfinanzministerium die Energie aus der Dachanlage mit der als „Ökosteuer“ eingeführten Stromsteuer belasten. Eine Sprecherin bestätigte, dass dies gerade in der Bundesregierung beraten werde.

Nachteil für Gewerbebetriebe oder Mehrfamilienhäuser

Nach dem Referentenentwurf, der dem BSW-Solar vorliegt, sollen neue und bestehende solare Eigenstromerzeuger eine Steuer in Höhe von 2,05 Cent je Kilowattstunde zahlen. „Die Regelung würde große Teile des Solarstrommarktes auf einen Schlag unrentabel machen“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Nach Angaben des BSW-Solar sind mehr als 100.000 Anlagen betroffen.

Die geplante Regelung gilt für Bürger, die mehr als 20 Megawattstunden selbst erzeugten Solarstrom nutzen, zum Beispiel Gewerbetreibende oder Supermärkte. Auch die Mieter-Direktversorgung unterliegt nach diesen Plänen der Steuerpflicht. Beim Mieterstrom bauen spezielle Anbieter Solarzellen auf das Dach eines Mehrfamilienhauses und versorgen die Mieter mit vergleichsweise günstigem Sonnenstrom. Von der Steuer ausgenommen sind nach den Vorschlägen des Bundesfinanzministeriums kleine Solarstromanlagen, die weniger als 20 Megawattstunden Strom pro Jahr produzieren. Das trifft auf den Großteil der Dachanlagen von Eigenheimbesitzern zu.

Europarechtliche Gründe?

Selbst in der Bundesregierung regt sich Widerstand gegen die Steuerpläne. Doch das Bundesfinanzministerium argumentiert, es gäbe Vorgaben aus Brüssel, die umgesetzt werden müsste. Laut Finanzminister Wolfgang Schäuble könnte die EU eine Befreiung der betroffenen Solaranlagen von der Stromsteuer als unerlaubte staatliche Beihilfe einstufen. Der Bundesverband Solarwirtschaft hingegen glaubt, die Begründung halte einer europarechtlichen Prüfung nicht stand.