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So überprüfen Sie die Zählereichung

Stromzähler und andere Messgeräte müssen regelmäßig geeicht werden. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten sollten.

Bei der Eichung von Stromzählern und anderen Messgeräten wird überprüft, ob die Geräte zuverlässig arbeiten. Schließlich will kein Verbraucher aufgrund eines fehlerhaften Zählers unnötig viel bezahlen müssen.

Eichfristen und Eichpflichten

Bei Wechselstromzählern in Eigenheimen haben die Versorgungsunternehmen die Eichpflicht für die Zähler. Bei der Weiterverteilung an die einzelnen Wohnparteien obliegt dem Vermieter die Überprüfung der Eichung. Dabei sind die Eichfristen abhängig von der Messgeräteart:

  • Stromzähler mit Läuferscheibe müssen nach 16 Jahren auf ihre Eichgenauigkeit überprüft werden.
  • Bei Zählern mit elektronischem Messwerk ist eine Überprüfung bereits nach acht Jahren erforderlich.
  • Auch Gaszähler setzen eine Prüfung nach acht Jahren voraus.
  • Bei Kaltwasserzählern sind Überprüfungen nach sechs Jahren vorgesehen.
  • Wärme- und Warmwasserzähler müssen jeweils nach fünf Jahren überprüft werden.

Allerdings bedeuten diese Zeitspannen nicht automatisch, dass Zähler nach Ablauf der Eichfrist ausgetauscht werden müssen.

Verlängerung der Eichgültigkeit durch Stichprobenprüfung

Um nicht jeden früher schon einmal geeichten Stromzähler prüfen zu müssen, können die Betreiber mehrere Geräte – nach festgelegten Kriterien – zu einer Gruppe zusammenfassen. Läuft die Gültigkeitsdauer der Eichung der Gruppe ab, ermittelt ein Zufallsgenerator einzelne Zähler für eine Stichprobe. Eine staatliche anerkannte Prüfstelle kontrolliert dann die Messgenauigkeit der Geräte.

Neue Eichplakette erforderlich?

Funktionieren diese Messgeräte tadellos, verlängert sich die Gültigkeitsdauer der gesamten Zähler-Gruppe um fünf Jahre. In diesen Fällen erhalten die Zähler keine neue Kennzeichnung. Ob die Eichgültigkeit Ihres Zählers per Stichprobenverfahren verlängert worden ist, erfahren Sie von Ihrem Versorgungsunternehmen.

Eichung abgelaufen? Jahreszahl auf Eichsiegel überprüfen.

Gehört der Zähler keiner Test-Gruppe an, gibt eine Kennzeichnung am Zähler Aufschluss über die Eichgültigkeit. Auf dem Siegel stehen die letzten beiden Ziffern des Jahres der Eichung. Mit dem Ablauf dieses Jahres beginnt die Gültigkeitsdauer. Ein Beispiel: Hat der Gaszähler auf dem Eichstempel das Kürzel 12, dann wurde die Eichung 2012 vorgenommen und erlischt Ende 2020.

Diese jederzeitige Überprüfungsmöglichkeit gilt allerdings nur für Erdgas, Strom, Fernwärme oder Wasser, also leitungsgebundene Lieferungen, für die es meistens im Keller des Verbrauchers einen Übergabepunkt mit Zähler gibt.

Extra-Tipp für Heizölkunden: Eichung des Zählers bei Lieferung überprüfen

Was aber machen Heizölkunden, deren Energie im Tankwagen angeliefert wird? Auch an diesen Fahrzeugen gibt es natürlich Zähler für den Befüllvorgang, deren Eichung sogar schon nach zwei Jahren erneuert werden muss. Ob dies tatsächlich geschehen ist, kann der Verbraucher anhand des Eichstempels aber erst überprüfen, wenn der Tankwagen bereits vor der Tür steht.

Heizölbestellung: Auf RAL-Gütezeichen achten

Es sei denn, bei der Heizölbestellung wird auf die Auszeichnung des Lieferanten mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet. In diesem Fall kontrollieren neutrale Sachverständige durch wiederkehrende, unangemeldete Überprüfungen die Einhaltung aller Eichvorschriften. Ein Verzeichnis der Lieferanten mit RAL-Gütezeichen können Sie im Internet unter www.guetezeichen-energiehandel.de abrufen.

MID-Konformitätserklärung statt Ersteichung

Seit November 2016 werden nur noch MID-konforme Messgeräte für Strom-, Gas- und Wasserverbrauch neu installiert. MID steht für Measuring Instruments Directive. Diese geht auf eine Richtlinie des Europäischen Parlaments aus dem Jahr 2004 zurück. Laut „MID-Konformitätserklärung“ entspricht das Jahr des Inverkehrbringens eines Messgeräts für Strom, Gas und Wasser dem Eichjahr. Die Jahreszahl der Herstellung des Messgeräts befindet sich aufgedruckt auf dem Zifferblatt, neben dem CE-Zeichen. Die offizielle Eichfrist beginnt aber erst mit der Inverkehrbringung des Messgeräts.

Was kommt nach dem Ferraris-Zähler?

Die Tage des Ferraris-Zählers, so heißt der gute alte Stromzähler, sind gezählt. Smart Meter sind die neue Generation der Messgeräte. Hier lesen Sie mehr zu intelligenten Zählern und ihren Vorteilen.