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Sicher versorgt mit Erdgas

Eine regelmäßige Hausschau stellt sicher, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt. Die Inspektion können Sie ganz einfach selbst durchführen.

Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses sind Eigentümer selbst für ihre Erdgas-Leitung verantwortlich und dazu verpflichtet, Gasanlagen, Leitungen und Geräte einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Der Hausherr kann die Kontrolle selbst vornehmen – das geht schnell und man braucht keine besonderen technischen Kenntnisse. Wem das lieber ist, kann den Check natürlich auch einem Fachmann überlassen.

Checkliste: 10 Punkte für die Sichtkontrolle Ihrer Heizanlage

  • Absperreinrichtungen (zum Beispiel an Hausanschluss und Zähler) frei zugänglich?
  • Gasleitungen einwandfrei in Schuss, besonders an Wand- oder Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?
  • Gasleitungen gut befestigt und frei von „Anhängseln“?
  • Lüftungsöffnungen an Rohrverkleidungen vorhanden?
  • Verbrennungsluftöffnungen an Tür oder Wand des Aufstellraums offen?
  • Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung oder Neu-Einbau von Fenstern und Türen ausreichend?
  • Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
  • Schlauchleitung vom Herd zur Gas-Steckdose ohne Knick und ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
  • Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
  • Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?

Können Hausbesitzer alle zehn Fragen mit „ja“ beantworten, ist alles im grünen Bereich. Fällt bei dem Hausschau-Check etwas auf, bitte einen Fachmann mit der Reparatur beauftragen.

Überprüfung der Gasleitungen für optimale Sicherheit

Alle zwölf Jahre müssen Gasleitungen zudem auf Dichtheit überprüft werden – das schreiben die Technischen Richtlinien für die Gasinstallation (TRGI) vor. Diesen Check dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.