Sicher versorgt mit Erdgas
Eine regelmäßige Hausschau stellt sicher, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt. Die Inspektion können Sie ganz einfach selbst durchführen.
Ab der Haupt-Absperreinrichtung des Hausanschlusses sind Eigentümer selbst für ihre Erdgas-Leitung verantwortlich und dazu verpflichtet, Gasanlagen, Leitungen und Geräte einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Der Hausherr kann die Kontrolle selbst vornehmen – das geht schnell und man braucht keine besonderen technischen Kenntnisse. Wem das lieber ist, kann den Check natürlich auch einem Fachmann überlassen.
Checkliste: 10 Punkte für die Sichtkontrolle Ihrer Heizanlage
- Absperreinrichtungen (zum Beispiel an Hausanschluss und Zähler) frei zugänglich?
- Gasleitungen einwandfrei in Schuss, besonders an Wand- oder Deckendurchführungen sowie in feuchten, unbelüfteten Räumen?
- Gasleitungen gut befestigt und frei von „Anhängseln“?
- Lüftungsöffnungen an Rohrverkleidungen vorhanden?
- Verbrennungsluftöffnungen an Tür oder Wand des Aufstellraums offen?
- Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung oder Neu-Einbau von Fenstern und Türen ausreichend?
- Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
- Schlauchleitung vom Herd zur Gas-Steckdose ohne Knick und ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
- Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
- Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?
Können Hausbesitzer alle zehn Fragen mit „ja“ beantworten, ist alles im grünen Bereich. Fällt bei dem Hausschau-Check etwas auf, bitte einen Fachmann mit der Reparatur beauftragen.
Überprüfung der Gasleitungen für optimale Sicherheit
Alle zwölf Jahre müssen Gasleitungen zudem auf Dichtheit überprüft werden – das schreiben die Technischen Richtlinien für die Gasinstallation (TRGI) vor. Diesen Check dürfen nur eingetragene Fachbetriebe ausführen.