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Vorsicht bei der Zählerablesung

Alle Jahre wieder kommt der Ablese-Service. Der Deutsche Mieterbund warnt: Fast jede zweite Betriebskosten-Abrechnung ist falsch. Mieter sollten sich deshalb absichern.

Heizkosten machen den Löwen-Anteil an den monatlichen Energiekosten eines Haushalts aus. Hinzu kommen die Kosten für warmes Wasser und warme Raumluft. Grund genug, diesen stattlichen Ausgabeposten etwas genauer zu hinterfragen. So ist jeder Mieter gut beraten, die jährliche Ablesung der Zählerstände zu kontrollieren.

Verlangen Sie ein Protokoll der Messergebnisse

Da inzwischen viele Messgeräte elektronisch ausgelesen werden, sollten Mieter die Zählerstände mitschreiben. Bei Unklarheiten fragen Sie den Ablese-Monteur. Sollten Sie Zweifel an den Messergebnissen haben, teilen Sie das umgehend (am besten schriftlich) Ihrem Vermieter mit. Ein Hinweis an den Mitarbeiter der Ablesefirma alleine reicht nicht aus, da er nur im Auftrag handelt. Lediglich Ihr Vermieter kann die Herausgabe aller Daten von der Ablesefirma einfordern.

Deutsche Mieter zahlen zu viel

Übrigens sind die Kosten für die Ablesung der Messgeräte, die zur Erfassung der Heiz- und Warmwasserkosten installiert sind, als Betriebskosten umlagefähig. Nach Angaben von „co2online“ zahlen aber Mieter in Deutschland jedes Jahr rund 195 Millionen Euro zuviel für den Service der Ablesefirmen. Auf www.heizspiegel.de können sich Interessierte informieren, wie unterschiedlich die Gebühren der Ablese-Firmen sein können. Fragen Sie bei Ihrem Vermieter nach, ob wirklich der günstigste Anbieter für diese Service-Leistung gewählt wurde.

Unser Extra-Tipp zum Energiesparen

Eine besondere Aktion hat das Bundesumweltministerium mit CO2-Online gestartet. Mieter und Eigentümer können Ihre Heizkostenabrechnung kostenlos überprüfen lassen. Mehr unter www.heizspiegel.de