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Streitfall Wärme: Pflichten von Mieter und Vermieter

Was tun, wenn der Mietvertrag keine klaren Regeln vorgibt? Ab welcher Temperatur muss
die Heizung anspringen? Welche Pflichten haben Mieter und Vermieter? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Anstatt im Warmen zu sitzen, herrscht Eiszeit in der Wohnung. Was tun, wenn die Heizperiode
im Mietvertrag nicht klar geregelt ist? Normalerweise gilt laut Deutschem Mieterbund eine Heizpflicht des Vermieters vom 1. Oktober bis 30. April. Sinken die Temperaturen außerhalb dieser Zeit so stark, dass in der Wohnung die Temperatur auf unter 18 Grad fällt und ist absehbar, dass die Kälte ein paar Tage andauert, muss der Vermieter die Heizung anstellen.

Die Urteile über die erforderlichen Temperaturen in Wohnungen sind je nach Bundesländern und Gerichten unterschiedlich. Bundesweit kann ein Mieter aber davon ausgehen, dass seine Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius warm sein sollte. Im Streitfall gilt der gemessene und nicht der gefühlte Wert.

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Mollig bei 22 Grad

Um Mietminderung geltend zu machen, muss der Gebrauch der Wohnung generell deutlich erschwert oder eingeschränkt sein. Reagiert der Vermieter nicht auf Beschwerden, kann der Mieter bei
einer Raumtemperatur von nur 18 Grad die Miete um 15 bis 20 Prozent kürzen. Die Gerichte unterscheiden zwischen den Räumen: Gelten für Wohn- und Schlafzimmer sowie Küche eine Mindesttemperatur von 20 Grad, reichen im Flur 18 Grad aus. Bäder sollten mollige 22 Grad erreichen. Bei einem Totalausfall der Heizung darf der Mieter die Miete um bis zu 75 Prozent mindern.

Auch der Mieter hat Pflichten

Auch der Mieter hat Pflichten, wenn es um die Wärme in den eigenen vier Wänden geht. So muss er dafür Sorge tragen, dass kein Schimmel entsteht oder Heizungs und Wasserrohre einfrieren. Zudem muss er Heizkostenvorauszahlungen und -nachzahlungen leisten. Versäumt er das, darf der Vermieter die Heizung aber nicht abstellen, sondern muss sie weiter in Betrieb lassen und seine Heizkosten vor Gericht einklagen.

Auch für Warmwasser gelten Regeln: Es muss ständig und mit einer Temperatur von 40 bis 50 Grad verfügbar sein und das zehn Sekunden nach Aufdrehen des Wasserhahns. Dauert dies fünf Minuten, darf die Miete um zehn Prozent gemindert werden.