Energieeffizienz 2010
Um den Stromverbrauch von Elektrogeräten nachhaltig zu senken, bereitet die EU weitere Verbrauchs-Grenzwerte vor, zum Beispiel für Computer, Waschmaschinen, Klimaanlagen.
Für Kühl- und Gefrierschränke gelten neue Verbrauchsobergrenzen ab Juli 2010. Geräte der heutigen Energieklassen „B“ bis „G“ müssen ab Sommer bereits vom Markt verschwinden. Ab Juli 2013 darf auch die heutige A-Klasse nicht mehr in den Handel gebracht werden. Die Messlatte für den Verbrauch wird bis Juli 2015 noch zwei Mal niedriger gehängt. Nur Kühl- und Gefriergeräte, deren Verbrauch derzeit den Stufen „A+“ oder „A++“ im Energielabel zuzuordnen ist, sollen am Ende auf dem Markt übrig bleibe
„Blauer Engel“
Wer Strom sparen will, kann sich künftig beim Kauf von Haushaltsgeräten auch am Gütesiegel „Blauer Engel“ orientieren. Denn es wird künftig auch für energieeffiziente und klimafreundliche Waschmaschinen, Kühlgeräte, Espressomaschinen und Wasserkocher sowie Gasherde, automatische Steckdosenleisten und Wärmedämmverbundsysteme vergeben. Dafür erhält der „Blaue Engel“ den Zusatz „schützt das Klima“ im Logo. Wichtigstes Kriterium für die Vergabe des neuen Logos ist es, dass das jeweilige Gerät deutlich weniger Energie verbraucht als herkömmliche Produkte. Dazu kommen umweltbezogene Produkteigenschaften wie der Wasserverbrauch, die Abwasserbelastung und Materialeigenschaften.
Schluss mit Standby-Verlusten!
Nach dem Abschied von matten Glühbirnen und klaren Glühlampen mit 100 Watt in diesem Jahr, müssen die Verbraucher am 1. September 2010 den klaren Glühbirnen mit 75 Watt Adieu sagen.
Nach und nach treten 2010 weitere Regeln der EU für die Energieeffizienz elektrischer Geräte in Kraft. In erster Linie soll es den Standby-Verlusten an den Kragen gehen: Vom 7. Januar an darf der Stromverbrauch neuer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschaftsbetrieb je nach Funktionsumfang ein bis zwei Watt nicht mehr überschreiten. Zieht ein neues Produkt sogar noch im Off-Betrieb Strom, muss der Verbrauch unter einem Watt liegen. Weitere Verschärfungen sind geplant. Ziel der EU-Kommission: Der Stromverbrauch aller in Europa verkauften Produkte im Standby-Modus soll sich bis 2020 um etwa drei Viertel verringern.
Verbrauchs-Grenzwerte
Der Energieverbrauch von Digitalempfängern wird ab dem 25. Februar 2010 in zwei Stufen (2. Stufe am 25.Februar 2012) auf maximal fünf Watt im Betriebsmodus und 0,5 Watt im Standby-Betrieb reduziert. Nur Set-Top-Boxen mit HD-Funktion dürfen ein paar Watt mehr „schlucken“ (acht Watt im Betrieb ab 2010, sechs Watt ab 2014). So soll der Energieverbrauch dieser Empfangsgeräte bis 2014 europaweit um 65 Prozent sinken. Außerdem müssen sie – wie auch Fernsehgeräte – beim Ausschalten automatisch vom Stromnetz getrennt werden („switch off“-Funktion). Ab 20. August dürfen neue Fernsehgeräte höchstens so viel Strom ziehen wie ein aktuelles Durchschnittsmodell mit der gleichen Bildschirmdiagonale.
Batterie-Entsorgung neu geregelt
Das „Gesetz zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren“ setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um.
Neben Grenzwerten für den Einsatz von Cadmium und Quecksilber beinhaltet das Batteriegesetz – in Kraft seit 1. Dezember 2009 – erstmals verbindliche Rücknahmequoten für Geräte-Altbatterien. Das Sammeln und Recyceln ausgedienter Batterien und Akkus soll insgesamt besser organisiert und kontrolliert werden. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll sie dazu bewegen, ihre Verantwortung für das Entsorgen der Produkte wahrzunehmen. Um die Umweltbelastung durch Altbatterien drastisch zu senken, werden künftig alle Arten von Altbatterien getrennt gesammelt und stofflich verwertet.
Melderegister beim UBA
Hersteller und Importeure dürfen Batterien und Akkus künftig nur noch vertreiben, wenn sie sich zuvor beim Umweltbundesamt (UBA) registriert haben und dort angeben, wie das Recycling organisiert wird. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Batterien separat oder mit elektrischen Geräten verkauft wurden. Nach wie vor muss jeder Hersteller Altbatterien, Knopfzellen und Akkus zurücknehmen und korrekt entsorgen. Die bewährten Sammelsysteme – in kommunalen Stellen oder in den Geschäften – bleiben bestehen. In Zukunft muss auch der Versandhandel Altbatterien und Akkus zurücknehmen.
Verbraucherinfo
Zudem sind die Hersteller künftig verpflichtet, Kunden über die Bedeutung des Recycelns und die schädlichen Auswirkungen von Batterien auf Umwelt und Gesundheit zu informieren. Auf allen Verpackungen muss das Zeichen der „durchgestrichenen Mülltonne“ aufgedruckt sein.
Smart Metering
Smart wie? Nach einer Online-Umfrage unter Bundesbürgern, durchgeführt vom Marktforschungsinstitut Nordlight Research GmbH, ist der Begriff Smart Metering fast unbekannt.
Über 60 Prozent der Befragten hatten noch nie etwas von intelligenten Stromzählern gehört. Der Informationsbedarf scheint also hoch. Dabei wird es höchste Zeit, sich damit zu befassen. Denn ab Januar 2010 werden intelligente Stromzähler, Smart Meter, zur Pflicht. Zumindest in neuen Gebäuden und bei grundlegenden Umbauten in Bestandsgebäuden muss ab diesem Zeitpunkt die neue Ablesetechnik für Strom und Gas installiert werden.
Was ist ein Smart Meter?
Intelligente Zähler können den Gas- und Stromverbrauch von Haushalten aus der Ferne elektronisch erfassen. Damit wird es überflüssig, einmal im Jahr die Zählerstände vor Ort abzulesen. Die neuen Zähler sind nicht nur in der Lage, den Verbrauch zu messen, sondern erfassen zusätzlich den jeweiligen Zeitraum des Energieverbrauchs. So geben sie Aufschluss über das Verbrauchsverhalten und die damit verbundenen Energiekosten. Wenn Sie von dem neuen Service profitieren wollen, um gezielt Energie zu sparen, können Sie von einem Messinstrumente-Anbieter einen Smart Meter einbauen lassen. Das kann, aber muss nicht unbedingt ihr Versorgungsunternehmen sein.
Stromtarife helfen sparen
Erst ab Ende des Jahres 2010 tritt folgende Änderung in Kraft: Energieversorger müssen einen Tarif entwickeln und anbieten, der die Kunden beim Sparen unterstützt, indem er den Verbrauch auf preisgünstigere Zeiten umlenkt. Das sind Zeiten geringerer Netzauslastung, also in erster Linie Abend- und Nachtzeiten.











