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Abgeblitzt!

Blitze richten in Deutschland oft große Schäden an. Ein Blitzschutzsystem sorgt dafür, dass Gebäude
die energiegeladene Naturgewalt heil überstehen.

Rein statistisch gesehen passiert
es selten: Bei eins zu sechs Millionen
liegt die Wahrscheinlichkeit,
dass ein Haus vom Blitz getroffen
wird. Wenn es allerdings
passiert, kann es für Hausbesitzer
gefährlich und richtig teuer
werden. Schlägt ein Blitz ein,
drohen Feuer, zerstörte elektrische
Leitungen und defekte
Elektrogeräte. Blitze verursachten
im vergangenen Jahr Schäden
in Höhe von insgesamt rund
300 Millionen Euro, rechnen die
deutschen Versicherer vor.

Ob das Eigenheim über eine
Blitzabschirmung verfügt, liegt
meistens im Ermessen des Hauseigentümers.
„Pflicht ist ein
Blitzschutz nur dann, wenn die
Nutzung, Bauart oder Lage es erfordern“,
erklärt Corinna Kodim,
Referentin für Energie, Umwelt
und Technik beim Eigentümerverband
Haus & Grund: „Das betrifft
öffentliche Gebäude mit viel
Publikumsverkehr, Wohnhäuser
mit Reetdach sowie Wohngebäude,
die höher als 20 Meter sind.“
Aber auch für Hauseigentümer,
die gesetzlich nicht dazu verpflichtet
sind, erscheint ein Blitzschutz
in vielen Fällen sinnvoll.
„Ein Blitzschutzsystem empfiehlt
sich vor allem dann, wenn das
Haus in einer exponierten Lage
steht wie etwa auf einer Anhöhe,
oder höher als seine Umgebung gebaut ist“, rät Technikexpertin
Kodim.

Wirksamen Schutz bietet ein
mehrstufiges System aus äußerem
und innerem Blitzschutz. Gegen
einen direkten Einschlag hilft
die äußere Blitzabschirmung,
im Volksmund auch Blitzableiter
genannt. Fangstangen aus
Metall beginnen oberhalb des
Dachfirstes und führen um das
gesamte Haus. Der Blitzableiter
zieht den Blitz an und gibt ihn an
die Ableitungsanlage weiter, die
ihn schließlich kontrolliert in die
Erde lenkt.

Solaranlage schützen

Sitzt auf dem Dach eine Solaranlage,
muss der Blitzschutz so
konstruiert sein, dass er im Falle
eines Einschlages auch die Kollektoren
schützt. War der Blitzableiter
schon vorhanden, muss
eventuell nachgerüstet werden.
„Gegebenenfalls müssen Hausbesitzer
neue Fangstangen installieren“,
sagt Kodim. „Entgegen
der landläufigen Meinung erhöht
eine Solaranlage das Risiko eines
Blitzeinschlages aber nicht.“

Schlägt ein Blitz aber nicht ins
Haus direkt ein, sondern in die
Umgebung, schützt der Blitzableiter
nicht. Ein einziger Blitz
enthält so viel Spannung, dass
er noch in rund zwei Kilometern
Entfernung Elektroleitungen
und elektrische Geräte zerstören
kann. Um vor sogenannten Überspannungsschäden
gefeit zu sein,
empfiehlt sich ein innerer Blitzschutz.
Dieser erfüllt zwei Aufgaben:
Er muss schnell auf die
Überspannung reagieren und den
Strom gefahrlos ableiten, also einen
Potenzialausgleich leisten.
„Dafür werden alle metallischen
Teile wie beispielsweise Heizungsrohre
geerdet“, sagt Corinna
Kodim. Der Potenzialausgleich
ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben
und wird bei einem
Neubau bei der Installation der
Elektrik gleich miterledigt.

Der Überspannungsschutz verhindert,
dass elektrische Geräte
wie Waschmaschine, Trockner,
Computer, aber auch Toaster oder
elektrische Zahnbürste dem Blitz
zum Opfer fallen. Der Schutz besteht
aus drei Elementen: einem
Blitzstromableiter, der die zentrale
Stromversorgung schützt.
Hinzu kommen ein Überspannungsableiter,
der wiederum an
den Unterverteilern installiert ist,
und schließlich Adapter, die direkt
an den einzelnen Steckdosen
montiert werden. Der Fachmann
spricht dabei von Grob-, Mittelund
Feinschutz.

Blitzschutz lohnt sich

Die Kosten für den Innenschutz
liegen bei etwa 1000 Euro. Ein
äußerer Blitzschutz schlägt bei
einem Neubau mit 3000 Euro
zu Buche. Wird der Blitzschutz
nachträglich installiert, müssen
Eigenheimbesitzer mit 5000 Euro
rechnen. Allein die elektrischen
Geräte dürften in vielen Haushalten
mehr wert sein. Dass wir
dem Naturschauspiel Gewitter
von zu Hause aus entspannt und
gut beschützt zusehen können,
ist noch viel mehr wert.


Schaden durch Blitzschlag:
Was zahlt die Versicherung?

Bei Blitzschäden am Haus springt die Gebäudeversicherung
ein. Viele Versicherer zahlen allerdings
nur, wenn ein funktionierender Blitzableiter
auf dem Dach montiert ist. Schäden an Haushaltsgeräten,
Möbeln und Inventar deckt die Hausratversicherung
ab. Allerdings nur dann, wenn die
Schäden direkt durch den Blitzschlag entstehen,
wie zum Beispiel an der Fernsehantenne oder
durch anschließendes Feuer. Häufiger ist ein
Elektrogeräte-Crash wegen der Überspannung bei
einem Blitzschlag. Diese Schäden übernehmen
Versicherungen oft nur, wenn eine entsprechende
Zusatzvereinbarung in der Hausratversicherung
getroffen wurde. Für Mieter gilt: Eine Bestätigung
für den Blitzschlag besorgen. Diese reicht der Vermieter
bei seiner Gebäudeversicherung ein.