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Neue Ausschreibungen für Solarenergie

Ausschreibungen entscheiden künftig über die Höhe der Vergütung für Solar-Freiflächenanlagen.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf vorgestellt. Er sieht vor, dass in der Solarbranche künftig Ausschreibungen darüber entscheiden wie hoch die Vergütung für Solar-Freiflächenanlagen ist. Feste Einspeisevergütungen fallen weg.

Die Ausschreibungen

Der Gesetzesentwurf liegt derzeit noch zur Genehmigung beim Regierungskabinett. Der Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sieht vor, dass noch in diesem Jahr drei Versteigerungen für Photovoltaik-Projekte stattfinden. Die Bundesnetzagentur plant erste Ausschreibungen im März 2015.

Gesamtleistung geht zurück

Die Gesamtleistung der geplanten Anlagen der Ausschreibungen im April, August und Dezember soll zwischen 100 und 200 Megawatt (MW) liegen. In 2015 allerdings sind noch 500 MW vorgesehen. Die Regierung will die Leistung stufenweise reduzieren. 2016 soll sie bei 400 MW und liegen und 2017 bei 300 MW. Die kommende EEG-Novelle in 2018 bestimmt dann den Rhythmus der Auktionen sowie die Versteigerungsmenge.

Voraussetzungen der Ausschreibungen

Juristische und Private Personen als auch Personengesellschaften dürfen mitbieten. Größe, Standort und Preis je Kilowattstunde sind anzugeben und die Kraftwerke sollten mindestens 100 Kilowatt (kW) und maximal zehn MW groß sein.