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1. Dezember: Tag der Antarktis

Heute vor 55 Jahren wurde der Antarktis-Vertrag unterzeichnet. Er macht die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung, der aber auch erhalten werden muss.

Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme: Kalt, rau und unwirtlich – dennoch wunderschön und sehr sensibel. Seit dem 1. Dezember 1959 steht die Antarktis daher unter besonderem Schutz: Damals unterzeichneten zwölf Staaten den Antarktis-Vertrag und legten ihre territorialen Ansprüche wortwörtlich ‚auf Eis‘; mitten im Kalten Krieg wurde die Antarktis zu einem Ort des Friedens und der Forschung. In Deutschland muss das Umweltbundesamt deshalb alle von hier ausgehenden Aktivitäten in dem Gebiet, ob Tourismus oder Forschung betreffend, vorab genehmigen.

Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Tourismus und Forschung nehmen in der Antarktis zu. Gerade in den stark genutzten Gebieten der Antarktis ist es besonders wichtig, hier regulierend und lenkend entgegenzuwirken. Nur so können wir Zivilisationsspuren wie die ‚Vermüllung‘ und landschaftliche Zerstörung wirksam eindämmen.“

Gefahrenzone Fildes-Halbinsel

Die Fildes-Halbinsel auf King George Island gehört zu den Gebieten der Antarktis, die einen wertvollen Ort für Bio-, Geo- und Klimaforschung bieten, wo aber auch der Druck auf die Umwelt steigt. Denn hier gibt es die höchste Dichte von Forschungsstationen in der ganzen Antarktis. Darüber hinaus befindet sich auf der Halbinsel der Interkontinentalflughafen. Für Polarforscher und Touristen also ein wichtiger logistischer Dreh- und Angelpunkt.

Die Halbinsel ist eisfrei und im Südsommer konzentriert sich hier das Leben der Seevogel- und Pinguinkolonien, wenn auf der Nordhalbkugel Winter herrscht. Um die sensible Flora und Fauna vor Ort noch besser zu schützen, setzt sich das UBA für anspruchsvolle internationale Richtlinien und Beschlüsse der Antarktisvertragsstaaten ein.

Das Umweltschutzprotokoll

Zusätzlich zum Antarktisvertrag trat 1998 des Umweltschutzprotokoll (USP) in Kraft. Alle Vertragsparteien verpflichten sich zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt. Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit kommerziellem Rohstoffabbau stehen, sind untersagt. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) setzt das USP in deutsches Recht um und überträgt dessen Vollzug und Überwachung dem UBA.