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Ab April 2015 gilt in ganz Europa ein Verbot für Quecksilberdampflampen. Die ineffizienten Leuchten dürfen nicht mehr auf den Markt gelangen.

Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen) sind nicht energieeffizient, das Quecksilber ist giftig und schwer zu entsorgen oder zu recyceln. Deshalb gilt ab April in der gesamten EU ein Verbot für die Leuchten.

Für Unternehmen und Kommunen ist das Verbot eine echte Herausforderung: Die Lampen beleuchten Plätze, Straßen und Gehwege oder sorgen in Industriehallen für Licht. In Deutschland sind in Industrie- und Gewerbebetrieben drei Millionen dieser Lampen in Betrieb. EU-weit soll es 35 Millionen geben.

Ein Blick zurück

Die Quecksilberdampflampe hat eine lange Geschichte. Der Berliner Physiker Martin Leo Arons hat sie 1892 erfunden. Deshalb nennt man sie auch Aronssche Röhre. Kommerziell erhältlich waren die Quecksilberdampfentladungslampen ab 1933. Mittlerweile gibt es deutlich energieeffizientere Leuchtmittel. Beispielsweise sparen LED-Leuchten im Vergleich zu HQL-Lampen über 70 Prozent Strom und haben mit sechs bis zehn Jahren eine deutlich längere Lebensdauer. Damit ist auch die Wartung weniger aufwendig.

Was steckt hinter dem Verbot?

Um einen sensiblen Umgang mit Energieressourcen zu sichern und die C02-Emmissionen zu reduzieren, hat die EU im Rahmen des europäischen Klimaschutzprogramms eine Reihe von Richtlinien verfasst. Diese stellen konkrete Anforderungen an elektrisch betriebene Produkte. Ziel ist, den Energieverbrauch und die Schadstoffbelastung zu reduzieren und Recycling-Vorschriften einzuhalten.