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Die dreckigsten Städte Deutschlands

Der Schwabe gilt als sparsam. Allein bei den Feinstaubpartikeln spart er nicht. Stuttgart belegt beim Schadstoff-Ranking Platz Nummer eins.

Stuttgart hat laut Bundesumweltministerium die höchste Feinstaub- und Stickstoffdioxid-Belastung in ganz Deutschland. Doch die Schwaben tragen dafür nicht die alleinige Verantwortung. Denn es ist vor allem die Lage von Stuttgart, die zu der erhöhten Belastung beiträgt. Eingeschlossen im Talkessel überschreitet die Stadt den Grenzjahreswert beim Stickoxid um mehr als das Doppelte. Auf die Hauptstadt von Baden-Württemberg folgen München, Reutlingen, Düren, Kiel, Limburg und Freiburg.

Hohe Feinstaubbelastung

Am Neckartor in Stuttgart wurde der Grenzwert für die Feinstaubbelastung 2013 an bis zu 91 Tagen überschritten. Eigentlich sind nur 35 Tage Überschreitung zulässig. Denn die im Feinstaub enthaltenen Partikel sollen Krankheiten wie Asthma, Krebs und Herz-Kreislauf-Beschwerden begünstigen. 2014 hat sich die Lage zwar etwas verbessert, aber der Grenzwert wurde immerhin nur noch an 63 Tagen überschritten. Reutlingen liegt bei der Anzahl der Überschreitungen auf Platz Nummer zwei, gefolgt von Markgröningen, Tübingen, Gelsenkirchen, Hagen und Leipzig.

Verschlechterung des Gesundheitszustands

Bärbel Höhn von den Grünen kritisierte die Bundesregierung scharf: „Erschreckend ist, an wie vielen Messstellen die Grenzwerte überschritten werden. In fast jedem Bundesland gibt es kritische Regionen.“ Ihr Fraktionskollege Peter Meiwald sagte: „Sehenden Auges nimmt die Bundesregierung eine Verschlechterung des Gesundheitszustands vieler Menschen in Kauf.“

EU-Länder müssen Grenzwerte einhalten

Erst vergangenes Jahr ermahnte die EU-Kommission Deutschland wegen der zu starken Luftverschmutzung durch Feinstaub. Besonders in Stuttgart und Leipzig sei die Belastung weit über den zulässigen Werten, kritisierte die Kommission und drohte mit rechtlichen Schritten. Denn nach EU-Recht sind die Mitgliedstaaten zu einer Eindämmung von Emissionen verpflichtet. Sorgen Länder nicht für eine Einhaltung der Grenzwerte, kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.