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Feinstaub-Alarm in Stuttgart

Seit Anfang der Woche herrscht in der württembergischen Hauptstadt quasi Außnahmezustand. Was hat es mit dem Feinstaub-Alarm auf sich?

Stuttgart setzt erstmals auf den sogenannten Feinstaub-Alarm. Dieser wird bei austauscharmen Wetterlagen ausgelöst. Sobald der Deutsche Wetterdienst (DWD) an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein stark eingeschränktes Austauschvermögen der Atmosphäre prognostiziert, herrscht Feinstaub-Alarm. Für die Stadt mit Kessellage, in der die Luft sowieso besonders schlecht zirkuliert, sind solche Vorhersagen alarmierend. Warmluft in höher liegenden Luftschichten verhindert, dass kalte Luft vom Boden aufsteigen kann. Das heißt, in Bodennähe sammelt sich sehr viel Feinstaub, der von Diesel- und Benzinmotoren, Kaminen und Ölheizungen freigesetzt wird.

Die Maßnahmen

Feinstaubpartikel sind besonders klein und können damit beim Einatmen tiefer in die Atemwege gelangen als größere Partikel und damit beispielsweise Schleimhäute reizen. Bei besonders „riskanter“ Wetterlage appellieren deshalb die Behörden mit einem Feinstaub-Alarm an die Bewohner Stuttgarts und der Metropolregion, freiwillig ihre Autos stehen zu lassen und auf den Betrieb von Komfort-Kaminen zu verzichten.

Umweltschützer kritisieren, dass der Feinstaubalarm aufgrund seiner Freiwilligkeit keine Wirkung habe und lediglich eine „Placebo-Maßnahme“ sei. Sie fordern statt des Alarms ein Fahrverbot etwa für Dieselfahrzeuge. Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) will dennoch zunächst dieses freiwillige Modell durchführen, bevor es zum Verhängen von Verboten wie im Dezember in Städten in Italien kommen soll.

Hohe Feinstaubbelastung

Zwar hat die Stadt mit einem Durchfahrtsverbot für LKWs, einer Umweltzone und dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs den Feinstaubausstoß bereits verringert, doch Stuttgart gehört regelmäßig zu den Orten mit der höchsten Feinstaubbelastung. Doch auch andere Städte wie Reutlingen (79 Tage), Gelsenkirchen (45 Tage), Tübingen (46 Tage) und Leipzig (41 Tage) überschreiten den Grenzwert für Feinstaub. Laut Gesetz darf er nur an 35 Tagen über dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen.

Hauptverursacher der hohen Feinstaubwerte ist der Autoverkehr – dabei insbesondere Dieselmotoren. Die Bundesregierung will die hohe Belastung unter anderem mit der Energiewende auf der Straße reduzieren. Bis 2020 soll eine Million Elektroautos auf den deutschen Straßen unterwegs sein. Im Moment wird über die Einführung einer Kaufprämie diskutiert.