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Heizung erneuern und Förderung sichern!

Setzen Sie bei Ihrer Heizanlage doppelt auf Erneuerung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Ihre neue Heizung auf Basis erneuerbarer Energien.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Einbau von Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energien mit Zuschüssen. Gefördert werden Wärmepumpen, Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel. Fördervoraussetzung ist die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Dasselbe gilt für den sogenannten Kesseltauschbonus. Diesen gewährt das Amt, wenn die umweltfreundliche Heizungsanlage gleichzeitig einen Heizkessel ohne Brennwerttechnik ersetzt.

Wer ernten will, muss säen

Durchführung des hydraulischen Abgleichs verursacht einerseits zusätzlichen Aufwand und zusätzliche Kosten verursacht. Doch abgeglichene Systeme führen andererseits zu einem niedrigeren Brennstoffverbrauch und damit zu niedrigeren Kosten im laufenden Betrieb.

Im Vergleich zu anderen Energiesparmaßnahmen im Gebäudebereich gehört der hydraulische Abgleich zu den geringinvestiven Maßnahmen. Das heißt: Der Abgleich, bei dem in der Regel lediglich Einstellungen an bereits vorhandenen Ventilen, Reglern oder Pumpen vorgenommen werden, kostet vergleichsweise wenig und macht sich deswegen umso schneller bezahlt.

BAFA macht Ausnahmen

In einigen Fällen kann der hydraulische Abgleich so teuer kommen, dass er wirtschaftlich nicht mehr vertretbar ist. Für diese Sonderfälle akzeptiert das BAFA anstelle des hydraulischen Abgleichs nach den anerkannten Regeln der Technik auch eine hydraulische Optimierung.

Die Voraussetzung für eine hydraulische Optimierung: Der Energiedienstleister oder der Heizungsbauer muss eine Bestandsaufnahme, eine Heizlastberechnung oder Heizlastabschätzung vornehmen. Denn nur so lässt sich feststellen, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig und wirtschaftlich vertretbar sind. Das BAFA entscheidet hier im Einzelfall.