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Kommt der CO2-Handel im Flugverkehr?

Der Flugverkehr soll nur in eingeschränkter Form in das Emissionshandelssystem der EU einbezogen werden: Das haben das Europäische Parlament und seine Mitgliedstaaten nun beschlossen.

Laut einer EU-Richtlinie sollten schon ab 2012 eigentlich sämtliche Flüge, die in der EU starten oder landen, in den Emissonshandel der EU (ETS) einbezogen werden. Dies umfasst neben den Flügen der europäischen Luftverkehrsbetreiber auch alle Flüge aus Drittstaaten – und somit auch alle Luftverkehrsbetreiber, die ihren Sitz zwar nicht in der EU haben, aber Flughäfen innerhalb der EU anfliegen. Diese Richtlinie hat in der Vergangenheit jedoch für große internationale Kritik gesorgt – besonders wichtige Handelspartner wie die USA, Russland, Indien und China reagierten mit heftigem Widerstand.

Als Reaktion auf die wachsende Kritik setzte die EU die ETS-Regelung für interkontinentale Flüge in einem sogenannten „Stop the clock“-Beschluss für ein Jahr außer Kraft. Im April diesen Jahres läuft der „Stop the clock“-Beschluss jedoch aus: Sollte die EU bis dahin keine neue Regelung verabschiedet haben, tritt das ETS wieder automatisch in seiner ursprünglichen Form in Kraft.

Kompromisse im Emissionshandel

Am vergangenen Dienstagabend hat das Europäische Parlament daher zusammen mit seinen Mitgliedsstaaten beschlossen, dass das ETS auch bis 2016 weiterhin nur Flüge berücksichtigen soll, die zwischen europäischen Flughäfen stattfinden. Interkontinentale Flüge sollen bis dahin vernachlässigt werden – dazu zählen auch die Flugstrecken, die im europäischen Luftraum geflogen werden. Besonders die Mitgliedsstaaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben damit ihren Willen gegen den Beschluss des Umweltausschusses im EU-Parlament durchgesetzt. Dieser forderte, das ETS bis 2016 auch bei interkontinentalen Flügen anzuwenden.

Allerdings sei noch unklar, ob der Umweltausschuss diesen neuen Kompromiss bestätigen wird. Denn neben dem federführenden Ausschuss müssen auch das Parlamentsplenum und der EU-Ministerrat zustimmen. Die Grünen und Sozialdemokraten erklärten bereits, dass sie den Kompromiss nicht mittragen wollen.

Unklare Zukunft des ETS

Sollte sich die Internationale Zivilluftfahrtbehörde (ICAO) bis 2016 nicht auf ein weltweit gültiges System zur Senkung der CO2-Emissionen des Flugverkehrs einigen, tritt das ETS wieder in seiner ursprünglichen Form in Kraft. In der Zeit von 2016 bis 2020 würde sich das ETS auf alle Flüge in ihrer gesamten Länge bei Start- und Landeflughafen beziehen. 2020 will das EU-Parlament dann erneut über das ETS verhandeln.