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Prozessbeginn für Milliardenklage

Es geht um sehr viel Geld: In dieser Woche werden die Klagen deutscher Energiekonzerne auf Schadensersatz für den Atomausstieg verhandelt.

Fünf Jahre ist Reaktorkatastrophe von Fukushima, die den Ausstieg aus der Kernkraft in Deutschland einleitete, nun her. Doch die rechtlichen Folgen beschäftigen Bundesregierung und Energieversorger bis heute. Die Energiekonzerne RWE, E.ON und Vattenfall klagen in dieser Woche vor dem Bundesverfassungsgericht auf Schadenersatz. Aus Sicht der drei Unternehmen kommt die Energiepolitik der Bundesregierung einer Enteignung gleich, für die sie eine Entschädigung fordern. Erst nach dem Nuklearunfall in Japan hatte die schwarz-gelbe Koalition 2011 die eigentlich schon genehmigte Laufzeitverlängerung rückgängig gemacht.

Eigentumsrechte beschnitten?

Konkret beklagen die Unternehmen Eingriffe in das grundrechtlich geschützte Eigentum sowie in die Berufs- und Gewerbefreiheit. Wenn die Karlsruher Richter zu dem Schluss kommen, dass diese Rechte verletzt wurden, könnten die Unternehmen Schadensersatz in Milliardenhöhe verlangen. Bis zu einem Urteil werden wohl Monate vergehen.

Wer bezahlt den Rückbau?

Parallel verhandeln die Konzerne mit der Bundesregierung darüber, wie die Kosten für den Rückbau der Kraftwerke und die Entsorgung des Atommülls verteilt werden. Für ihr Entgegenkommen verlangt Berlin von den Betreibern die Rücknahme aller Klagen. Kritiker werfen den Unternehmen deshalb vor, ihre Verfassungsbeschwerden vor allem als Druckmittel einzusetzen. Die Energiekonzerne argumentieren hingegen, dass sie schon im Interesse ihrer Aktionäre vor Gericht ziehen mussten.
Vor allem E.ON und RWE kämpfen seit der Energiewende gegen massive Umsatzeinbußen. Nichtsdestotrotz müssen sie viel Geld für Rückstellungen beiseite legen.