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Regierung verbietet Fracking – mit Ausnahmen

Die umstrittene Gasförderung aus tiefen Gesteinsschichten soll in Deutschland verboten werden. Die neue Regelung lässt jedoch einige Ausnahmen zu.

In Deutschland soll es vorerst kein Fracking (mehr erfahren) mehr geben. Darauf haben sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) und Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) geeinigt. Das Wasserhaushaltsgesetz verbietet künftig die Gasförderung aus Schiefer-und Kohleflözgestein oberhalb von 3.000 Metern. Um eine Gefahr für die Wasserversorgung zu vermeiden, soll jede Art des Frackings in Wasserschutz- und Heilquellengebieten sowie in Einzugsbereichen von Talsperren und Seen verboten werden. Außerdem könnte das Verbot auch auf alle Gebiete der Trinkwassergewinnung ausgebreitet werden.

Folgeschäden wenig erforscht

Bereits seit Jahren wird in Deutschland das konventionelle Fracking eingesetzt: In Tiefen von bis zu 5.000 Metern werden Gesteinsschichten zur Gasförderung aufgebrochen. Diese Methode der Gasförderung sorgte jedoch aus Angst vor Verunreinigungen des Grundwassers immer wieder für Kritik.

Zudem sollte in Deutschland künftig auch das unkonventionelle Fracking verstärkt angewandt werden. Diese Methode wird seit Jahren in den USA betrieben und ist besonders umstritten: In eine nah an der Oberfläche gelegene Steinschicht wird mit hohem Druck ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien gepresst. Besonders der Rückfluss des Gemisches gilt aus Umweltschutzgründen als bedenklich. Auch die Folgeschäden sind bisher kaum erforscht. Beide Methoden der Gasförderung wurden von Opposition und Umweltschutzorganisationen immer wieder heftig kritisiert.

Ausnahmen sorgen für Kritik

Das Verbot soll spätestens 2021 erneut überprüft werden. Sollte eine Gefährdung des Grundwassers bereits vorher ausgeschlossen werden, ist eine wissenschaftliche Erprobung der Fracking-Technologie bereits vor 2021 wieder möglich. Auch konventionelle Fracking-Vorhaben sollen grundsätzlich möglich bleiben. Allerdings sind auch hier zusätzliche Regelungen geplant: So darf die eingesetzte Flüssigkeit insgesamt maximal schwach wassergefährdend sein.

Die Ausnahmen des Fracking-Verbots stoßen vor allem bei der Partei Bündnis 90/Die Grünen und dem Naturschutzbund NABU auf heftige Kritik, da das Verbot ihrer Meinung nach zu viele Schlupflöcher für die Regierung offen hält. So bezeichnete NABU-Präsident Olaf Tschimpke die Einigung als einen faulen Kompromiss der Regierung zu Lasten des Schutzes von Mensch, Natur und Trinkwasser. Besonders die Tatsache, dass Forschungsprojekte und Vorhaben unterhalb von 3.000 Metern weiter möglich seien, sorgte für heftigen Widerspruch.