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Sanierung: Guter Rat wird billiger

Der Zuschuss für die Vor-Ort-Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser hat sich von 400 auf 800 Euro erhöht.

Der maximale Zuschuss für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern steigt zum 1. März von 400 auf 800 Euro.

Die kleinen Feinheiten

Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohnungen steigt die Förderung auf bis zu 1.100 Euro. Maximal können 60 Prozent der Beratungskosten gefördert werden. Sollte der Experte den Energieberatungsbericht zudem in einer Wohneigentümerversammlung vorstellen, wird dies noch einmal mit bis zu 500 Euro gefördert. Dazu steht es dem Kunden einer Vor-Ort-Beratung frei, den Inhalt des Energieberichts zu wählen. Zur Wahl steht die Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für

  • eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder

  • eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).

Die Experten

Voraussetzung ist, dass der Energieberater vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) anerkannt ist. Geeignete Experten sind in der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) betreuten Liste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de zu finden. Der Energieberater übernimmt die Antragstellung der Fördermittel für die Vor-Ort-Beratung, analysiert die baulichen Eigenschaften des Hauses, erstellt individuelle Modernisierungsempfehlungen und erläutert die Förderprogramme dafür.