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Schluss mit Abzockangeboten

Unseriöse Energieunternehmen oder betrügerische Internet-Firmen – alle haben nur ein Ziel: ihren Opfern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Schützen Sie sich vor den Tricks der Gauner!

Es ist und bleibt ein Ärgernis: Drückerkolonnen versuchen es immer wieder mit unseriösen Haustürgeschäften. Auch beim Thema Energieversorgung sind zahlreiche Abzocker unterwegs und locken mit vermeintlichen Billig-Angeboten. Dabei gehen die Verkäufer oft besonders dreist vor: Arglose Bewohner werden nach Zählernummern und Zählerständen gefragt, um ihnen dann einen Tarifwechsel vorzuschlagen. In Wahrheit stecken unseriöse Energieunternehmen dahinter. Eine andere Masche der Trickbetrüger: Sie geben sich als Mitarbeiter von Stadtwerken aus, um einen angeblich fälligen Rechnungsbeitrag zu kassieren oder in die Wohnung zu gelangen.

Seriöse Energieversorger machen keine Haustürgeschäfte

Erkundigen Sie sich telefonisch bei Ihrem Energieversorger, ob es sich tatsächlich um einen Mitarbeiter handelt. Diese können sich auch immer ausweisen. Seriöse Energieversorger und Stadtwerke verzichten ohnehin auf Haustürgeschäfte. Wenn Sie dennoch einen Vertrag abschließen, haben Sie als Verbraucher bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht. Sie können innerhalb einer festen Frist, in der Regel innerhalb von zwei Wochen, von dem Vertrag zurücktreten.

Doch nicht nur an der Haustür lauen teure Fallen. Gerade bei Testangeboten und Gratisabos im Internet ist Vorsicht geboten: Oft steht im Kleingedruckten, dass der Verbraucher mit einer Teilnahme einen Vertrag abschließt. Der Kunde muss nach einer Frist selbst kündigen, sonst kommt der Vertrag zustande. Folge: ungerechtfertigte Rechnungen, Mahnungen oder Abbuchungen vom Konto. Die Einzugsermächtigung erlaubt dem Anbieter, im Lastschriftverfahren vom Konto abzubuchen. Der Kontoinhaber kann den Betrag bis zu acht Wochen lang zurückbuchen lassen. Ein Abbuchungsauftrag wird nicht dem Zahlungsempfänger, sondern der Bank erteilt. Dieser kann jedoch schriftlich widerrufen werden.

Wir raten:

  • Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung. Verlangen Sie grundsätzlich den Dienstausweis und rufen Sie im Zweifel Ihren Energieversorger an.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck und prüfen Sie Angebote und Vertragsbedingungen gründlich.
  • Verlangen Sie immer eine Kopie des Vertrages mit deutlich lesbarer Adresse und ebenso gut erkennbarem Namen des Vertragspartners.

Verbraucherzentrale hilft bei Betrügereien

Ansonsten gilt es einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn immer wieder Rechnungen und Mahnungen ins Haus flattern. „Man kann sie ignorieren und aussitzen, dabei sind starke Nerven gefragt. Diese Firmen schicken manchmal jahrelang Rechnungen, beauftragen Inkassofirmen und drohen mit Schufa-Einträgen. Es kann bis zu drei Jahre dauern, bis die angebliche Forderung verjährt“, erklärt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale. Per Einschreiben können Sie bestreiten, dass ein Vertrag besteht und von der Gegenseite einen Beweis verlangen. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes (www.verbraucherzentrale.de).