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Schönheitsreparaturen: Wer zahlt?

Der Bundesgerichtshof (BGH) nimmt bei Schönheitsreparaturen Vermieter und Mieter gemeinsam in die Pflicht.

Wurde eine Wohnungun renoviert übergeben, müssen sich nach einem aktuellen Urteil beide Parteien die Kosten für Schönheitsreparaturen teilen. Dies gilt, falls sich der Zustand der Wohnung deutlich verschlechtert hat. Müsste der Vermieter alles auf seine Kosten renovieren, bekäme ein Mieter mehr, als er beim Einzug vorgefunden hat. Für Mieter kann dies jedoch teuer werden, denn Vermieter müssen grundsätzlich einen Handwerker schicken. Erst wenn der Vermieter untätig bleibt und in Verzug gerät, darf der Mieter selbst renovieren und vom Vermieter die Hälfte der Kosten verlangen.