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Energie 2013: Das ist neu

Gebäudesanierung, Mietrecht, Schornsteinfeger-Monopol: Das Jahr 2013 bringt eine Menge Veränderungen mit sich. Das bringt Verbrauchern Vorteile – aber auch einige Nachteile.

Lange Zeit hat die Regierung mit den Ländern um steuerliche Anreize für die energetische Gebäudesanierung gerungen. Die Verhandlungen sind letzten Endes gescheitert.

Daraufhin hat die schwarz-gelbe Koalition folgendes „Ersatzprogramm“ angekündigt: Ab Januar 2013 will sie zusätzlich 300 Millionen Euro locker machen, um das Energiesparen in Gebäuden zu fördern. Im Rahmen eines neuen KfW-Förderprogramms werden einzelne Maßnahmen zur Modernisierung mit Zuschüssen bis zu 5.000 Euro gefördert. An den Details wird noch gefeilt.

Rechte der Mieter eingeschränkt

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Auch so möchte die Bundesregierung einen Beitrag zum Klimaschutz leisten: Um den Vermietern die Gebäudesanierung zu erleichtern, werden die Mieterrechte eingeschränkt. Ab sofort müssen Mieter Baulärm, Staub und eingerüstete Fenster drei Monate lang aushalten, ohne die Miete mindern zu dürfen.

Nur wenn die Bauphase länger als ein Vierteljahr dauert, können die Mieter – wie bisher – wegen dieser Belästigungen die Miete kürzen. Auch neu: Vermieter dürfen pro Jahr maximal elf Prozent der Sanierungskosten auf die Mieter abwälzen. Ob das tatsächlich durch sinkende Heizkosten ausgeglichen wird, wird sich zeigen.

Umlagen steigern Energiekosten

Einige Umlagen, die der Staat auf den Strompreis packt, werden erhöht. Den größten Anteil daran hat die EEG-Umlage zur Förderung der Erneuerbaren Energien, die von 3,59 auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde steigt. Dazu kommen höhere Netznutzungsentgelte für Gas (ca. 33%) und Strom (ca. 27%), die regional unterschiedlich ausfallen.

Ganz neu geht ab 2013 die Haftungs-Umlage für Offshore-Windparks in den Strompreis mit ein: Energieverbraucher müssen den Anlagenbetreibern per Gesetz einen Teil des Risikos abnehmen. Können diese den Windstrom wegen fehlender oder gestörter Netzanbindung nicht ins Stromnetz einspeisen, erhalten sie von den Netzbetreibern Entschädigung. Die Netzbetreiber wiederum dürfen diese Mehrkosten teils auf die Verbraucher umlegen.

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Monopol der Schornsteinfeger endet

Nach der Jahreswende wird der Beruf des Schornsteinfegers erstmals dem Wettbewerb ausgesetzt: Sein ehrwürdiges Gebietsmonopol entfällt. Was bedeutet das für die Verbraucher? Sie können frei wählen, welche Firma sie mit dem Kaminkehren beauftragen.

Auch Betriebe des SHK-Handwerks – sofern dafür qualifiziert – können diese Aufgabe jetzt übernehmen. Umgekehrt fällt das bisherige Verbot von Nebentätigkeiten für Schornsteinfeger weg. Sie dürfen ab sofort auch Dienstleistungen wie Energieberatung anbieten.

Grenzwert für Standby

Ab 2013 dürfen Hersteller bzw. Importeure auf dem Gebiet der Europäischen Union nur noch neue Elektrogeräte anbieten, die im Standby-Modus pro Stunde maximal 0,5 bis ein Watt Strom ziehen. Dieser Höchstwert gilt für beinahe alle Bürogeräte, für Haushaltsgeräte, für Geräte der Unterhaltungselektronik sowie für elektronische Spiel- und Sportgeräte.

Wider die Benzin-Preistreiberei

Das Bundeskartellamt soll in den ersten Monaten des neuen Jahres eine „Markttransparenzstelle“ für Spritpreise einrichten. Sie wird (täglich aktualisiert) die Preise aller Tankstellen auflisten und zum Online-Abruf für Autofahrer bereithalten. Dieses „Mehr“ an Preistransparenz soll dazu beitragen, Preisabsprachen zu verhindern und langfristig die Kraftstoffpreise zu senken.