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Energieberatung: Förderung ausgeweitet

Ab Dezember 2017 können sich Verbraucher durch ein Energieunternehmen beraten lassen und die Förderung kassieren.

Haus- und Wohnungseigentümer können ab Dezember 2017 attraktive staatliche Zuschüsse erhalten, wenn sie sich in Sachen energetische Sanierung durch Fachleute eines Stadtwerks oder eines anderen Energieversorgers beraten lassen. Bisher müssen Kunden, die eine Beratung zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen durch Fachkräfte der Energieunternehmen oder ihrer Partnern erhalten, auf staatliche Förderung verzichten. Durch die Änderung der entsprechenden Richtlinie werden nun alle Energieberater gleichgestellt, die mit der geforderten Qualifikation neutral und objektiv beraten können. In der Energieeffizienz-Expertenliste
für die Förderprogramme des Bundes muss jeder Berater jetzt zudem transparent sein Beschäftigungsverhältnis angeben.

Neue Regelung zur Förderung von Energieberatung nutzt den Verbrauchern

Die geänderte Förderrichtlinie stellt die persönliche Fachkompetenz bei der Vor-Ort-Beratung und bei der Ausstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen in den Mittelpunkt. Damit können Energieunternehmen wie Stadtwerke ihren Kunden zukünftig einen wichtigen Baustein auf dem Weg zur Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen, sowohl im Bereich Wohngebäude (vor-Ort-Beratung und individuelle Sanierungsfahrpläne) als auch in der Produktion (Energieberatung Mittelstand) zu wettbewerbsfähigen Konditionen anbieten.

Qualifizierte und unabhängige Beratung vor Ort

„Die energetische Sanierung des Gebäudebestandes ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Diese anspruchsvolle Aufgabe bedarf einer individuellen, qualifizierten und unabhängigen Beratung vor Ort. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass ab Dezember 2017 auch Haus- und Wohnungseigentümer, die sich durch ein Energieunternehmen beraten lassen, dafür attraktive staatliche Zuschüsse erhalten können.“