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Ölheizung: Veraltete Heizungen ersetzen

In vielen Haushalten steht noch ein alter Ölkessel. Das Klimapaket bietet weitere Anreize, ihn auszutauschen.

Etwa 5,8 Millionen Ölheizungen gibt es in deutschen Kellern, viele davon sind veraltet. Das Ende 2019 beschlossene Klimapaket des Bundes hat Folgen für ihre Besitzer: Sie können neue Ölheizungen in einigen Jahren nur noch mit Auflagen einbauen. Zudem verteuert sich das Heizen mit Öl. Die gute Nachricht: Wer auf klimafreundlichere Heizsysteme umsteigt, bekommt üppige Zuschüsse. Die wichtigsten Fakten für Heizungsbesitzer im Überblick.

Müssen Besitzer alter Ölheizungen diese nun bald austauschen?

Es gibt keinen Zwang, jetzt eine Ölheizung auszutauschen oder zu sanieren. Es sei denn, sie wurde bereits vor dem 1. Januar 1991 eingebaut. Dann muss eine neue Heizung her. Aber das gilt für alle Heizungen dieses Alters, egal, welchen Brennstoff sie nutzen. Das ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt und hat mit dem Klimapaket nichts zu tun. Diese Regelung kennt zugleich zwei Ausnahmen: Hausbesitzer, die ihr Eigenheim vor dem 1. Februar 2002 bezogen haben, müssen eine alte Heizung nicht austauschen, wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohneinheiten hat. Und bei einem Eigentümerwechsel eines Hauses mit einem veralteten Heizkessel haben die Erben oder Käufer eine zweijährige Schonfrist für die Heizungsmodernisierung.

Wann kommt das endgültige „Aus“ für Ölheizungen?

Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (GEG) verbietet den Einbau neuer Ölheizungen ab dem 1. Januar 2026. Auch hier gibt es Ausnahmen:

  • Sogenannte „Hybridlösungen“ bleiben auch danach erlaubt: Sie kombinieren ein hocheffizientes Ölbrennwertgerät mit erneuerbaren Energien wie Solarthermie.
  • Wenn keine Gas- oder Fernwärmeleitung in der Nähe liegt, kann auf Antrag eine Ausnahme wegen „unbilliger Härte“ genehmigt werden.

Bis 2026 könnten Hauseigentümer zwar noch neue Ölheizungen einbauen. Ob das allerdings sinnvoll ist angesichts der Zuschüsse für umweltfreundlichere Alternativen, muss jeder selbst
entscheiden.

Welche Zuschüsse gibt’s für den Austausch des Ölkessels?

Seit dem 1. Januar 2020 kann für eine alte Ölheizung eine Austauschprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Wie hoch der Investitionszuschuss ausfällt, hängt davon ab, was an die Stelle der alten Ölheizung treten soll:

  • Bei einem klimafreundlichen System auf Basis erneuerbarer Energien, wie etwa einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage, gibt es eine Prämie in Höhe von 45 Prozent der Investitionssumme.
  • Für den Einbau einer Erdgas-Hybridheizung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent erneuerbarer Energie wie Solarthermie beträgt der Zuschuss 40 Prozent der Investitionssumme.

Bund und Länder haben sich im Rahmen des Klimapakets auf einen CO-Preis geeinigt.
Was bezweckt diese Abgabe?

Der CO2-Preis ist ein wichtiges Mittel, um die Treibhausgas-Emissionen zu senken und die Erderwärmung zu begrenzen. Er soll Haushalte und Unternehmen animieren, Energie zu sparen und auf klimaschonende Technologien umzusteigen. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Benzin oder Diesel handeln, zahlen ab 2021 einen Preis je Tonne CO2, die durch den Verbrauch der fossilen Energieträger entsteht. Der Preis startet bei 25 Euro je Tonne CO2 und steigt bis 2025 schrittweise auf 55 bis 65 Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen ihre durch den CO2-Preis gestiegenen Kosten in vollem Umfang an die Energieverbraucher weitergeben.

Wie wirkt sich der CO2-Preis auf die Heizkosten aus?

Das hängt von der Art der Heizung und der Höhe des Heizenergieverbrauchs ab. Haushalte und Unternehmen, die mit Heizöl oder Erdgas heizen, müssen sich auf höhere Kosten durch die CO2– Bepreisung einstellen. Besonders für Bewohner von ölbeheizten Häusern wird das Heizen deutlich teurer: So müssen etwa Bewohner einer 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus 2021 im Durchschnitt mit 85 Euro Mehrkosten rechnen, bis 2025 sogar mit 185 Euro (siehe Grafik). Wer dagegen ausschließlich erneuerbare Energien wie Biomasse oder alternative Heizsysteme wie Wärmepumpen zum Heizen verwendet, muss keine höheren Kosten durch den CO2-Preis befürchten. Zu beachten ist: Es geht hier nur um die zu erwartenden Auswirkungen der CO2-Bepreisung. Wie sich die Großhandelspreise für Öl und Gas entwickeln, ist davon völlig unabhängig.