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Schutz vor Abzockern

Gute Nachrichten für Konsumenten: Die EU-Verbraucherrichtlinie
zum Widerrufsrecht gilt auch für
Haustürgeschäfte,
bei denen Energie verkauft wird.

Seit auf dem Strommarkt hierzulande
freier Wettbewerb herrscht,
kämpfen immer mehr Energieanbieter
mit ständig wechselnden
Tarifen und Serviceangeboten
um
die Gunst und das Geld der Kunden
– manche allerdings nicht mit
seriösen Mitteln.

Der Vertrieb von Billig- oder Discountstrom
erfolgt oft über Drückerkolonnen.
Als Subunternehmen
angeheuert, schrecken diese
auch vor ruppigen und illegalen
Methoden nicht zurück. Kunden
werden an der Haustür bedrängt
und unterschreiben schließlich
voreilig. Eine seit Juni 2014
geltende EU-Verbraucherrichtlinie
hilft nun auch besser beim
Widerruf
von Energie-, Wasser und
Wärmelieferungsverträgen.

14 Tage Bedenkzeit

Kunden können Verträge, die außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossen
wurden, ab Vertragsabschluss
14 Tage lang widerrufen.
Dies gilt für Verträge, die an der
Haustür zustande gekommen
sind, und die per E-Mail oder
Telefon
abgeschlossen wurden. Auf sein Widerrufs- und Rückgaberecht ist der Verbraucher in Textform hinzuweisen. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher über sein Recht schriftlich informiert wurde.
Wer die Frist jedoch verpasst,
muss regulär drei Monate vor
Vertragsablauf kündigen.

Jeder Energieanbieter ist bei Vertragsabschluss
dazu verpflichtet,
dem Interessenten ein vom
Gesetzgeber vorgegebenes Formular
zur Widerrufserklärung
auszuhändigen. Geschieht dies
nicht oder wurde der Kunde fehlerhaft
über sein Widerspruchsrecht
informiert, verlängert sich
die Widerspruchsfrist
auf ein Jahr
und 14 Tage.

Neuerdings können Kunden Verträge
auch per Telefon kündigen.
Um bei Missverständnissen auf
der sicheren Seite zu sein, ist es
ratsam, auf jeden Fall eine schriftliche
Kündigung nachzureichen.

Tipps, Beratung
und Hotline

  • Unterschreiben Sie generell
    keine Verträge zwischen Tür
    und Angel.
  • Lassen Sie sich nicht unter
    Druck setzen: Haustürverkäufer
    drängen oft wegen
    angeblich zeitlich begrenzter
    Angebote zur sofortigen
    Unterschrift. Lassen Sie sich
    die Unterlagen
    aushändigen
    und prüfen Sie die Offerte
    in aller Ruhe später.
  • Falls Sie doch unterschrieben
    haben: Infos und Formulare
    für Widerruf und Kündigung
    finden Sie bei Ihrem Stadtwerk