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Strom vom Balkon

Balkon-Solaranlagen erzeugen klimafreundlichen Strom aus Sonnenlicht und werden hierzulande immer beliebter. Wie sie funktionieren und was bei der Installation wichtig ist.

Man nennt sie auch Stecker-Solaranlage, Balkonkraftwerk oder Mini-Photovoltaik(PV)-Anlage. Die Geräte sind vor allem bei Mieterinnen und Mietern beliebt, für die große PV-Anlagen auf dem Hausdach keine Option sind. Steht ein Umzug an, können sie die Anlage eigenständig ab und wieder aufbauen. Mehr als 400.000 solcher Balkon-Solaranlagen sind hierzulande aktuell in Betrieb. 

Wie funktioniert ein Balkonkraftwerk?

Fällt Sonnenlicht auf die Solarmodule, wird elektrische Energie erzeugt. Der Solarstrom fließt in die heimische Steckdose und kann für Haushaltsgeräte genutzt werden, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind. Der eigene Stromzähler zählt dann langsamer, da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Reicht der Strom vom Balkon nicht für den Betrieb von Waschmaschine und Co. aus, fließt einfach Strom vom Versorger aus dem Netz dazu. 

Lohnt sich der Betrieb einer Stecker-Solaranlage?

Ja. Zwei Module mit beispielsweise insgesamt 600 Wattpeak Leistung kosten rund 1000 Euro. Die Stromerzeugungskosten liegen bei rund zehn Cent pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: Haushaltsstrom ist zurzeit im Schnitt vier bis fünfmal so teuer. Je nach Aufstellungsort, Neigungswinkel, Verschattung und Wetter liefern Anlagen dieser Leistung zwischen 450 und 600 Kilowattstunden Strom im Jahr. Den Strom können die ­Haushalte erfahrungsgemäß zu 60 bis 80 Prozent selbst verbrauchen  – das sind 270 bis 480 Kilowattstunden. 

Bei einem Mittelwert von 375 Kilowattstunden und einem Durchschnitts-Strompreis in der Grundversorgung von 44,4 Cent pro Kilowattstunde (Stand: Mai 2024) sparen sie also gegenüber ihrem Versorger jährlich rund 166 Euro ein. Das System hat sich demnach in viereinhalb bis acht Jahren amortisiert. 

Was ist bei der Installation zu beachten?

Braucht man für Stecker-Solargeräte eine Genehmigung?
Nein. Wichtig ist aber: Wenn die Solarmodule an der Balkonbrüstung oder der Fassade befestigt werden, müssen Vermieter beziehungsweise die Miteigentümer des Hauses der Balkon-Solaranlage zustimmen. Grundsätzlich ablehnen können es Vermieter oder Miteigentümer nicht. Sie dürfen jedoch Vorgaben machen, die beispielsweise zu einem einheitlichen Erscheinungsbild beitragen.

Müssen Stecker-Solargeräte angemeldet werden?
Stecker-Solargeräte bis 2000 Wattpeak brauchen keine Genehmigung. Sie müssen aber online im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden. Hier sind nur noch wenige Angaben nötig. Eine zusätzliche Anmeldung beim zuständigen Stromnetzbetreiber muss nicht mehr zwingend erfolgen. 

Ist ein Zählertausch nötig?
Wer ein Balkonkraftwerk nutzen will, benötigt dafür einen digitalen Stromzähler mit Rücklaufsperre. Der Netzbetreiber erkennt bei der Anmeldung, ob ein passender Stromzähler vorhanden ist. Übergangsweise können aber auch die alten Ferrariszähler in Betrieb bleiben – auch wenn diese bei der Einspeisung von Strom rückwärtslaufen.