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Unterstützung für kommunale Klimaprojekte

Kommunen können bis zu 31. März 2015 ihre Anträge einreichen und eigene Klimaschutzziele verfolgen.

Für die Bereiche Soziales, Kultur und öffentliche Einrichtungen können Kommunen noch bis zum 31. März 2015 Anträge einreichen. Das Bundesumweltministerium unterstützt die Kommunen mit der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie.

Gemeinsam für den Klimaschutz

„Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Kommunen sind dabei wichtige Partner, die Klimaschutz konkret vor Ort umsetzen“, sagte Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium. „Das Bundesumweltministerium stellt in diesem Jahr wieder attraktive Förderangebote dafür bereit. Ich lade alle Kommunen dazu ein, bis Ende März ihre Anträge zu stellen.“

Die Vorteile der Richtlinie

Zu den unterschiedlichen Instrumenten, die für den kommunalen Klimaschutz zugänglich sind, gehören Einstiegsberatung, Konzepterstellung und Konzeptumsetzung. Daneben fördert die Kommunalrichtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative intensive Maßnahmen in den Bereichen Beleuchtung und Belüftung, nachhaltige Fahrradmobilität oder die Sanierung stillgelegter Siedlungsabfalldeponien.

Unterstützung beim Antrag

Das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz bietet im Auftrag des Bundesumweltministeriums eine ausführliche Beratung zu den Förderangeboten. Der Projektträger Jülich nimmt die Förderanträge an.